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Arbeit der Stadtverordnetenversammlung wiederaufnehmen

Die Kasseler Linke fordert die Wiederaufnahme der Arbeit der Stadtverordnetenversammlung unter Berücksichtigung erhöhter Hygienemaßnahmen. „Aufgrund der sich voraussehbar noch über einen längeren Zeitraum ziehenden Kontaktbeschränkungen kann damit die Handlungsfähigkeit des höchsten Gremiums der Stadt Kassel sichergestellt werden“, so Lutz Getzschmann, Fraktionsvorsitzender der Kasseler Linke.
Dazu der Vorschlag der Kasseler Linke:

• Die Stadtverordnetenversammlung und ihre Ausschüsse tagen wieder regulär.
• Die Sitzungen der Stadtverordneten finden unter erhöhten hygienischen Maßnahmen in der Stadthalle Kassel statt. WLAN steht den Stadtverordneten zur Verfügung.
• Die Sitzungen der Ausschüsse können im Saal der Stadtverordnetenversammlung stattfinden.
• Im Vorraum stehen für alle eine Mundmaske zur Verfügung. Desinfektionsmittel für die Hände ebenfalls.
• Die Bestuhlung wird unter Beachtung der Abstandsregeln vorgenommen. Falls das Rednerpult in der Höhe verstellt werden muss, ist der Hebel vor und nachher zu desinfizieren.
• Alle Vorlagen stehen im Politischen Bürgerinformationssystem vor den Sitzungen volltextdurchsuchbar bereit.
• Die Öffentlichkeit wird durch ausreichenden Abstand der Sitzgelegenheiten und die Liveübertragung des Tons im Internet sichergestellt.
• Antworten auf Anfragen werden mit der Sitzungseinladung versandt, um die Beratung auf Nachfragen und Diskussion kritischer Punkte begrenzen zu können.

Der Finanzausschuss soll am 29.4. in einer Sondersitzung unter der Sonderregelung der Hessischen Gemeindeordnung abschließend über das Coronahilfspaket „Kopf hoch Kassel!“ beschließen. Die Zusammensetzung des Ausschusses spiegelt nicht die Mehrheitsverhältnisse in der Stadtverordnetenversammlung wieder. Im Ausschuss haben die Stadtverordneten der SPD und der Grünen eine Mehrheit, die ihnen in der Stadtverordnetenversammlung fehlt.
Ein Lösungsansatz stellt die Verkleinerung des Ausschusses auf 18 Mitglieder dar. Das kann dank der Sonderregelung der HGO bis zum 30.4.20 auch der Ausschuss für Finanzen abschließend beschließen.

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