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Coronahilfe für Transferleistungsbezieher*innen in Kassel

Gerade für Menschen, die von Transferleistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG oder Wohngeld abhängig sind, vergrößert Corona die Armut. Tafeln und Stadtteilläden sind geschlossen, das Schulessens fällt weg. Um Kontakte zu reduzieren kann nicht mehr in mehreren Läden gekauft werden um dort jeweils die günstigsten Angebote zu nutzen. Gleichzeitig wird angeraten einen Vorrat für eine eventuelle Quarantäne anzulegen. Auch Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel der empfohlene Mundschutz kosten zusätzliches Geld. Das kann aus dem Regelsatz nicht finanziert werden. „Für Bezieher* innen von bedürftigkeitsgeprüften Sozialleistungen ist jetzt schnelle und unbürokratische Unterstützung durch die Stadt nötig“, fordert Vera Kaufmann, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Kasseler Linke. „Besonders Alleinerziehende und Familien mit Schulkindern benötigen jetzt dringend zusätzliches Geld.“
Die Fraktion schlägt daher vor, ohne Antrag einen Zuschuss von 50 Euro pro Haushaltsvorstand und 33 Euro für jede weitere Person im Haushalt je Monat zu zahlen.
Für die Monate März, April und Mai soll der zweckgebundene Zuschuss von 150 Euro pro Haushaltsvorstand und 100 Euro für jede weitere Person im Haushalt zeitnah überwiesen werden. „Daneben gilt es auf Bundesebene Druck zu machen für eine Erhöhung der Regelsätze. Die Menschen können jedoch nicht warten, bis sich in Berlin etwas bewegt.“

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