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Wasserversorgung rekommunalisieren – Gebühren erstatten

Das Kassieren der Konzessionsabgabe war in Kassel unzulässig, hat der Verwaltungsgerichtshof Hessen am 11.12.18 geurteilt.
„Das ist jetzt zu akzeptieren und nicht durch eine weitere teure und zeitverzögernde Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht unnötig in die Länge zu ziehen“, fordert Lutz Getzschmann Fraktionsvorsitzender der Kasseler Linken. „Die Fraktion setzt sich als Konsequenz für die einfache und zeitnahe Erstattung der Gebühren und für die Übertragung der Wasserversorgungsanlagen zu KasselWasser ein.“
Nach den Erfahrungen aus der Gebührenerstattung durch die Städtischen Werke in 2015 ist der Verwaltungsaufwand bei einer verbrauchsgenauen Rückerstattung zeit-, arbeits- und kostenintensiv. Trotzdem ist bis heute nicht bei allen Mieter*innen das Geld auf dem Konto gelandet. Um ähnliches bei der jetzt anstehenden Gebührenerstattung zu vermeiden, schlägt die Kasseler Linke vor einen einheitlichen Durchschnittsbetrag allen aktuellen Wasserkund*innen gutzuschreiben und mit dem aktuellen Verbrauch zu verrechnen.
Die wenigen Menschen, die einen Widerspruch gegen den Gebührenbescheid eingelegt haben, haben natürlich Anspruch auf eine centgenaue Erstattung.
Die unzulässige Konzessionsabgabe ist als letzter in die Diskussion gebrachter Grund für das komplizierte und nicht transparente Konstrukt der Wasserversorgung durch KasselWasser und Städtischen Werken Netz- und Betrieb und Stadt Kassel entfallen.
Der Magistrat wird beauftragt die Voraussetzungen und Folgenabschätzung einer kompletten Übertragung der Wasserversorgung auf den Eigenbetrieb KasselWasser zu erstellen. Diese Ausarbeitung wird in einer Ausschusssitzung für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen im ersten Quartal 2019 vorgelegt. Das ist Bestandteil des Antrags der Kasseler Linken, der am Montag in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht wird.
Der link zum Antrag Wasserversorgung rekommunalisieren – Gebühren erstatten

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