Der Pöbel
Am 24. 11. 2011 war in der FAZ zu lesen, dass Hegel den Begriff des Pöbels auch auf einen bestimmten Typus der Wohlhabenden angewendet hat: „Es gibt auch reichen Pöbel“, bemerkte Hegel 1821/22 in seinen Vorlesungen zur Rechtsphilosophie. "((…)) Der reiche Pöbel setzt die Souveränität seiner rein ökonomischen Macht gegen die Souveränität des Staates und seiner Institutionen ((durch)). Der reiche Pöbel erhebt sich kraft der Macht seines Geldes über das Recht des Staates.“
(Martin Reuter sei Dank, er machte mich auf Hegels Äußerung über den Pöbel in der Rechtsphilosophie aufmerksam.)
(Martin Reuter sei Dank, er machte mich auf Hegels Äußerung über den Pöbel in der Rechtsphilosophie aufmerksam.)
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