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Kasseler Haushalt kommt nie zur Anwendung

oder die Zersetzung der Demokratie erfolgt von innen

Der städtische Haushalt setzt den finanziellen Rahmen für die Aktivitäten der Stadtverwaltung Kassel für ein Jahr. Er wird von den Ämtern erarbeitet, in den Dezernentenrunden abgestimmt, mit den mehrheitsbildenden Fraktionen diskutiert, im Magistrat beschlossen, im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen diskutiert und es wird versucht ihn mit Änderungsanträgen zu beeinflussen, um dann abschließend in der Stadtverordnetenversammlung im Dezember beschlossen zu werden.
Dann könnte man davon ausgehen, dass der Haushalt ab Januar als Finanzbasis wirkt. Das ist faktisch leider nie der Fall.
Als erstes wird der Haushalt dem Regierungspräsidium zur Genehmigung vorgelegt. In 2018 bezog sich die Genehmigung auf das Schreiben der Stadt vom 24.1.18. Das lässt vermuten, dass die Verwaltung sich rund 6 Wochen Zeit gelassen hat, bis sie nach dem Stadtverordnetenbeschluss den Haushalt dem RP zur Genehmigung vorgelegte. Bis die Genehmigung Mitte April vorliegt, erfolgt eine vorläufige Haushaltsführung. Das bedeutet, nur rechtlich verpflichtende oder der Weiterführung unaufschiebbarer Aufgaben dienende Ausgaben sind zulässig. Mit der Genehmigung des Haushaltes könnte er dann voll wirksam werden, das wird durch den nächsten Schritt aber unterbunden.
Anfang Mai ließ sich OB Geselle vom Magistrat die Haushaltsbewirtschaftung beschließen. Der Hauptinhalt der Bewirtschaftung ist die Kürzung aller Ausgaben auf 70% des Haushaltsansatzes, mit kleinen Ausnahmen wie Feuerwehr oder Kitas. Falls ein Amt trotzdem das Geld aus dem mühsam ausgehandelten, von der Stavo beschlossenen und vom RP genehmigten Haushalt haben möchte, müssen sie es erneut beantragen. Der OB Geselle genehmigt nach nicht offengelegter Verfahrensdauer und Kriterien den Antrag. Oder auch nicht, darüber wollte er die Stadtverordneten in einer Anfrage der Kasseler Linken lieber nicht informieren.
Obwohl der Haushaltsentwurf seit 2015 immer einen einstelligen Millionen Überschuss auswies, wurde zum Notmittel der Haushaltsbewirtschaftung gegriffen. Viele Jahrzehnte war die defizitäre Haushaltslage der Stadt von niedrigen Steuereinnahmen und hohen Sozialausgaben in Folge des flächigen Abbaus der alten Industrien geprägt. Die früher vorhandenen Voraussetzungen, dass die Einnahmen einbrechen oder die Ausgabesteigerungen einen ausgeglichenen Haushalt gefährden, fehlten in den aktuellen Begründungen des OB Geselle. Ebenso unterblieb nach dem Magistratsbeschluss, die im rechtlichen Kommentar geforderte, zeitnahe Information der Stadtverordneten wegen des schweren Eingriffs in ihre Haushaltshoheit. (RAUBER et al(2017) Hessische Gemeindeordnung. 3. Auflage S. 511 ff)
In den letzten Jahren freute sich OB Geselle nach Abschluss des Haushaltsjahres über Überschüsse im zweistelligen Millionenbereich. Eine Aufhebung der Haushaltsbewirtschaftung erfolgte nie, auch nicht zum Jahresende als spätestens ein erheblicher Überschuss erkennbar geworden sein musste.
„Bei dem in Kassel gepflegten Umgang mit dem Recht der Haushaltshoheit der Stadtverordnetenversammlung muss von einem Versagen der Demokratie gesprochen werden.“ Lutz Getzschmann fordert: “Alle Stadtverordneten, Magistrat und Aufsichtsbehörden sind gefordert diesen Zustand zu beenden und die Haushaltshoheit der Stadtverordnetenversammlung wieder herzustellen.“


Hintergrund

Haushaltsüberschüsse der Stadt Kassel pdf zum download



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