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Neue Beförderungsregeln für Rollstühle im ÖPNV aussetzen

„Die neue Regelung für die Mitnahme von Rollstühlen und E-Scootern der KVG hat sich in der Praxis als untauglich bewiesen. Sie sollte ausgesetzt werden, bis sich KVG, Behinderten-, Senioren- und Fahrgastbeirat auf eine tragfähige Regelung geeinigt haben.“ fordert Violetta Bock, verkehrspolitische Sprecherin der Kasseler Linke. Hier müsse die Anforderung der Eigensicherung wie bei allen Fahrgästen gelten.
Der Polizeieinsatz am 17.5.17, nachdem sich ein Fahrgast im Elektrorollstuhl weigerte die Straßenbahn auf Weisung des Fahrers zu verlassen, zeigt wie zugespitzt die Situation inzwischen ist.
Die Teilhabe am Nahverkehr war der Schwerpunkt der diesjährigen Kundgebung am Tag der Gleichberechtigung für Menschen mit Behinderung vor dem Kasseler Rathaus. Die KVG reagierte mit dem Versprechen einer nochmaligen ausführlichen Prüfung. In Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeirat soll ein neutraler Sachverständiger beauftragt werden, der die sichere Beförderung von Handrollstühlen, Elektrorollstühlen und E-Scootern in allen Straßenbahntypen der KVG sowie in den RegioTrams begutachtet. In der Stellungnahme bestätigte die KVG, dass die neue Mitnahmeregelung Ergebnis von Tests mit E-Scootern auf andere Rollstühle übertragen hatte. Zumindest diese Übertragung könnte laut Kasseler Linke sofort zurückgenommen werden.
Ebenfalls konsequent erfasst werden sollte, auf welchen Strecken und wie häufig Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen aus Platzgründen nicht mitgenommen werden. Auf eine Anfrage der Kasseler Linke im Stadtentwicklungsausschuss hieß es nur, dass eine entsprechende Auswertung derzeit erfolge.

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