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Bürgerbegehren in Homberg sei ungültig oder Die willigen Helfer

Auch in Homberg (Efze) sind ausreichend Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt wurden. Danach sollen die Bürger selbst entscheiden, ob das Kasernengelände von der Stadt gekauft werden soll oder nicht. Die tatsächlichen Kosten und Risiken sind groß und unübersehbar. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die Aufgabe das Gelände zu verkaufen, sie will es so schnell wie möglich veräußern. Eine Mitarbeiterin sagt gegenüber der HNA vor einem Monat „Es fallen riesige Kosten an und wir wollen es los werden.“
Angesichts solcher offenherzigen Aussagen fühlten sich die Homberger nur bestätigt und zeichneten das Bürgerbegehren mit.
Fristgerecht wurden die Unterschriften überreicht, die Verwaltung hat geprüft und gezählt. Es sind weit mehr Unterschriften zusammengekommen als notwendig sind.
Dann lud der Bürgermeister die Vertreter der Initiative zur Magistratssitzung und präsentierte zwei Anwälte, die das Bürgerbegehren wegen formaler Fehler als unzulässig erklärten, es gäbe keinen Ermessensspielraum, Magistrat und Stadtverordnetenversammlung müssen das Bürgerbegehren ablehnen. CDU und SPD waren ohne jede weitere Prüfung, ohne das Papier gelesen zu haben derselben Meinung.

Und was sind die formalen Fehler?


1. Vertrauenspersonen
Neben den drei Vertrauenspersonen seien auch Stellvertreter genannt, bei denen aber nicht eindeutig festzustellen sei, wen sie vertreten würden, deshalb sei das Bürgerbegehren unzulässig. Der Hessische Landeswahlleiter hat einen Musterentwurf ins Internet gestellt, genau dem entsprechend wurden die Vertrauenspersonen aufgeführt. Das Gesetz sagt weder etwas zu Stellvertretern noch zu deren Zuordnung aus.

2. Kostendeckungsvorschlag.
Der Kostendeckungsvorschlag, der sagt, dass bei einem Verzicht auf den Kauf keine Kosten entstehen würden, reichte den beiden Juristen nicht aus. Sie sahen die Sache so: Wenn die Stadt die Flächen kauft und sie danach wieder verkauft, dann könne sie doch Einnahmen erzielen. Diese Einnahmen würden der Stadt entgehen, wenn die Bürger sich gegen den Kauf entscheiden sollten. Ob bei den Folgekosten überhaupt ein Gewinn gemacht wird, übersahen die beiden Fachjuristen geflissentlich. Ihr Urteil war eindeutig: Formaler Fehler, Bürgerbegehren ungültig.

Diese Argumentation unterbreiteten Stephan Gieseler, Direktor des Hessischen Städtetages und Jörg Blum von der Kanzlei Brach, Nottelmann, Börner & Partner, Kassel.

In Homberg werden am 30.August 2010 die Stadtverordneten zu entscheiden haben. Wenn sie ihren Fraktionsvorsitzenden von CDU und SPD -wie angekündigt- folgen, dann geht es auf dem Rechtsweg weiter..

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