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Ach komm, wir hängen noch ein paar Nullen dran!

Was dem Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen nicht erlaubt. Bei der Debatte um einen Politiker, der sich seine Promotion zusammen-raubkopiert hat, fehlte mir eine Gegenüberstellung zu einem anderen Bereich, in dem geistiges Eigentum ganz offensiv geschützt, und Ansprüche unter elastischer Auslegung der Rechtslage durchgesetzt werden: Nicht wenige Eltern haben schon drastische Forderungen von Musikkonzernen begleichen müssen, weil ihre Kinder Musik getauscht hatten. Die Schamlosigkeit wird aber erst so richtig deutlich in dieser Klage von 13 Firmen aus der Musikindustrie, die eine Tauschbörse auf den wirtschaftlichen Schaden von 75.000.000.000.000$ (lies: 75 Billionen Dollar) verklagt hat. Das ist mehr als das Bruttoinlandsprodukt der ganzen Welt und mehr als die Musikindustrie seit Erfindung des Plattenspielers (1877) verdient hat.
Immerhin wies der Richter die Forderung als absurd zurück.

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Kommentare

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Lüder Kriete am :

Zwei interessante Links. Mal abwarten, was der 2. Mai dazu bringen wird. Und, falls meine Übersetzung korrekt ist, ist der Richter eine Frau.

Martin Reuter am :

Ich glaube die Schadens-Klage-Summe muss auch übersetzt werden? Überhaupt bedarf die US-Rechtsprechung einer besonderen Würdigung. Anscheinend kommen hier Maßstäbe zur Geltung, die der finanzspekulativen Phantastik entsprechen.

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