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Nordhessen von unkonventioneller Erdgasförderung (Fracking) bedroht!


(Des)Informationsveranstaltung des Regierungspräsidiums (RP) Kassel vom 12.6.2012 zum Antrag der Firma BNK PETROLEUM auf Erlaubnis zur Erkundung von Schiefergas in der Region:
Mit giftigen Chemikalien (bis zu 586 chemische, z.T. hochgiftige Substanzen) und großen Mengen von Wasser soll nun auch noch der letzte Rest von fossiler Energie (Schiefergas) aus unserer schönen Region gepresst werden.
"Die Kontaminierung von Grund- und Trinkwasser, brennende Wasserhähne, Luftverschmutzung, ungeklärte Entsorgung von Abfällen, Erdbeben und Bergschäden sowie eine zunehmende Industrialisierung von Landschaften wird weltweit mit dem Ausbau der Gasförderung in Verbindung gebracht." (1a)
Der Kreisausschuss des Landkreises Kassel, unter Vorsitz von Landrat Schmidt, hat bereits am 12.4.2012 eine umfangreiche Ablehnung der Erlaubnis zur Erkundung von Schiefergas an das RP Darmstadt (Entscheidungsbehörde) gesandt. Das Fazit ist klar: "In Summe wird deutlich, dass es im Landkreis Kassel keine geeigneten Flächen genehmigungsfähiger Standorte für eine spätere Schiefergasgewinnung geben kann. Insofern wird auch eine "Aufsuchung" im gesamten Landkreis Kassel obsolet und wird vom Landkreis in der Abwägung entgegenstehender Rechtsgüter grundsätzlich abgelehnt." (1b)
Weiterhin heißt es: Abschließend wollen wir noch darauf hinweisen, dass der Kreistag bereits im Jahre 2010 die Selbstverpflichtung übernommen hat, bis zum Jahr 2030 C02-neutral zu wirtschaften. Eine Aufsuchungserlaubnis für unkonventionelles Erdgas ist mit dieser Beschlusslage nicht vereinbar. Die hier in Rede stehende besonders risikobehaftete, besonders umweltschädliche und dabei ressourcenverschlingende Gewinnung schwer zugänglicher fossiler Schiefergase steht in diametralem Widerspruch zu dieser Beschlusslage".
Welcher vernünftige Mensch kann Fracking also gut finden? Und dann in Nordhessen, wo wir das Kompetenzzentrum in technischer Umsetzung und Forschung für Erneuerbare Energien (EE) sind! Hier werden die Ressourcen an Wissen und Finanzmitteln benötigt, statt weiter in den überholten und schädigenden Ausbau von fossiler Energie zu investieren.

Das RP wollte eine Informationsveranstaltung für die Bürgermeister der Region, obwohl (oder gerade weil?) diese sich in Ihren Gremien bereits mehrheitlich gegen unkonventionelle Erdgasförderung (Fracking) ausgesprochen haben. Deshalb wurde die HNA angehalten, den Termin nicht zu veröffentlichen, woran sie sich auch leider gehalten hat.
Der Termin war jedoch schon bei der Veranstaltung im Filmladen mit dem Film „Gasland“ (2) bekannt und so war der Saal im RP nicht nur mit den kritischen Bürgermeistern und Behördenmitgliedern (z.B. Wasserschutzbehörde Bad Hersfeld) sondern auch mit interessierten BürgerInnen und Mitgliedern von Umweltverbänden (z.B. BUND, Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V.) gefüllt. Gut so!
Die Vortragenden, neben Herrn Freund (Vertreter Umweltministerium - HMUELV), Vertreter (Angerer, Weymann) der deutschen Tochtergesellschaft BNK PETROLEUM (3), einer kanadischen Erdgasfördergesellschaft und Herrn Borchardt (UFZ, Leiter der „neutralen“ von ExxonMobil finanzierten! Risikostudie Fracking (4) versuchten uns mit Allgemeinplätzen und Unwahrheiten (s.u.) müde und dumm zu reden.
Deshalb muss die klare Forderung an Herrn Lübcke (RP) und das Hessische Ministerium für Umwelt lauten: "Überwinden Sie Ihre Parteigrenzen und schließen Sie sich den hervorragenden Ausführungen des Kreisausschuss des Landkreises Kassel an, mit der Empfehlung an das RP Darmstadt, den Antrag der Frima BNK auf Erkundung von Schiefergas für Nordhessen abzulehnen!

Wer genau wissen will, wie wir für dumm verkauft werden sollen, kann den Bericht im 2. Teil verfolgen, s.u. nach den links

Empört Euch! Werdet kreativ aktiv! Wie?
- wenden Sie sich an den RP und Umweltministerium (z.B. offener Brief) und fordern Sie die Ablehnung der Probebohrungen (auf Grundlage des vom Kreisausschuss des Landkreis Kassel erstellten Schreibens (s. 1c, Kontaktdaten unter 7) .
- bekunden Sie lautstark Ihre Sorgen und Ihre Missbilligung bei den o.g. Behörden
- unterschreiben Sie den Petitionsantrag:
Petition gegen Fracking in Nordhessen
- beteiligen Sie sich an der Gründung einer Bürgerinitiative gegen Gasbohrungen in Nordhessen, Ansprechpartner ist Henner Gröschner, (05608)3838, hennergr@t-online.de oder über die neue Webseite:
Stoppt Fracking in Hessen
- unterstützen Sie Ihre gewählten BürgermeisterInnen bei ihrer Ablehnung der Probebohrungen zu bleiben
- Parteien und andere gesellschaftliche Gruppen sollten in dieser Frage Stellung zu beziehen. Das sollte durch Bekanntmachung der Risiken und Gefahren in den einzelnen Kommunen ermöglicht werden. Umweltgruppen könnten zur Einführung in das Thema und vor den Podiumsdiskussionen den Film Gasland vorführen (2, 8)
- jede Art von Informationsweitergabe, u.a. Aufforderung an die HNA: dass zu diesem Thema und seinen Risiken umfassend berichtet wird. Sie können durch Schaffung von Ereignissen, durch Anfragen und mit Leserbriefen dieses Thema öffentlich machen.
- ...
- der Komplettmitschnitt der Veranstaltung ist bei der Autorin erhältlich: Kontaktdaten von Esther Weinz, UmweltBeratung+Bildung, Kassel

1a Informationen über Erdgassuche, Gasförderung und Hydraulic "Fracking" Fracturing
1b Landkreis Kassel lehnt Fracking ab
1c Stellungnahme zu Fracking, Kreisausschuss Landkreis Kassel
2 Film Gasland in 10 Teilen
3 Webseite von BNK PETROLEUM
4 Angeblich neutraler Expertenkreis, Leiter Prof. Borchardt
5 Zusammenfassung Risikostudie Fracking
6 Was an Gasbohrunfällen bekannt ist - sicher nur ein Bruchteil
7a Regierungspräsidium Kassel
7b Umweltministerium Hessen
7c RP Darmstadt
8 Unterstützung

2. Teil: Unwahrheiten und Verharmlosungen
Von dem BNK-Verterter gab es keine konkreten Informationen z.B. über die giftigen Chemikalien, bzw. es würde über ungiftige Zusatzstoffe geforscht. Es sollte so aussehen, dass bei der BNK alles viel sicher sei, als bei den US-Firmen. Wer‘s glaubt wird selig vergiftet.
Der „neutrale“ Professor Borchardt war für mich der Gipfel an Unglaubwürdigkeit. Wer geht denn ernsthaft davon aus, dass ein Studienergebnis neutral sein kann, wenn die Studie von einem der größten Erdverschmutzerkonzerne - wie ExxonMobil finanziert wird - und hört, hört: es gibt sehr, sehr viele Risiken in der Risikostudie, die jetzt noch nicht mit der Sicherheit zu vereinbaren sind, die bewältigt werden müssen, aber das macht ja nichts, das Ergebnis sagt:
„Die Prüfung der Risiken hat gezeigt, dass eine langsame Entwicklung des Frackens in unkonventionellen Lagerstätten in vorsichtigen Schritten möglich sein sollte – es gibt keinen sachlichen Grund für ein grundsätzliches Verbot. (5)“ Ja, Herr Professor, da greif ich doch mal auf die alte Bauernweisheit meiner Großmutter zurück, die mit Sicherheit auch auf Sie zutrifft: „die Hand die mich füttert, die beiß ich doch nicht“. Und danach gefragt, wer denn nun, wenn denn doch mal was passieren würde (6), für die Schäden aufkommen würde, erdreistete sich der Professor zu sagen, dass auch hier - wie immer - das Verursacherprinzip gelten würde. Da kann ich nur lachen, obwohl mir eigentlich zum Kotzen und zum Weinen zu mute ist. Wann bitte schön, ist denn jemals ein Großkonzern für die Schäden an Menschen und Natur auch nur in Ansätzen aufgekommen, die er verursacht hat. Herr Borschardt hat mich wortreich überhaupt nicht überzeugt!
RP und Vertreter des Umweltministeriums (Freund) betonten gebetsmühlenartig, dass es sich ja lediglich um Probebohrungen handeln würde, ohne Konsequenzen bezüglich einer Förderung. Ganz zum Schluss sagte Herr Freund, dass die Probebohrungen wohl genehmigt werden könnten. Leider konnte auf dieses Statement nicht mehr reagiert werden.
Das ist genau das Problem und die Lüge?. Nach einer Recherche im Bergrecht gibt es es nur noch wenig Handlungsspielraum für die Genehmigungsbehörden, die Förderung nicht zu erlauben, weil dann bereits 20-30 Millionen Euro die Erkundung geflossen sind (welche Firma tätigt eine so große Investition, ohne Aussicht auf Erfolg?):
§12 Bergrecht
In Abs. 2 wird die Rechtsposition des Antragstellers gefestigt (Vertrauensschutz). Hat er die Erlaubnis, so hat er somit auch einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Bewilligung, da Aufsuchen und Gewinnen eine wirtschaftliche Einheit bilden. Die Behörde darf die Bewilligung nur versagen, wenn die Tatsache, die zur Versagung der Bewilligung führt, erst nach Erteilung der Erlaubnis eingetreten ist. Das Risiko liegt also vor allem im nachträglichen öffentlichen Interesse.
Wenn die Erkundung erlaubt wurde, hat der Antragsteller also eine fast sichere Bewilligung zur Ausbeutung.
Alles deutete darauf hin, dass der Genehmigungsbehörde an einer schnellen und geräuschlosen Abwicklung des Verfahrens liegt.

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