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Das große Löschen

Wie grundsätzlich überholt das gebührenfinanzierte Modell für die öffentlich rechtlichen Medienanstalten ist, zeigt sich an diesem völlig irren Gebot, GEZ-finanzierte Sendungen nur mal kurz online zu stellen, der mit seinen rechtlich geregelten Verweildauern für Inhalte im Internet ebenso widersinnig anhört wie jüngst diskutierten Sendezeiten im Internet. Bessere Beispiele? Die BBC in Großbritannien.

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Kommentare

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Richard Kallok am :

GEZ hat keine Rechtsgrundlage mehr. Der Verfassungsrechtler Hubertus Gersdorf weist das in einem tp-Artikel nach.

Die Gebührenfinanzierung wurde lt. Gersdorf eingeführt, um die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien zu sichern. Die gibt es aber nicht mehr. Die Aufsichtsgremien sind mehrheitlich von Parteifunktionären besetzt.

Bei Personalentscheidungen, wie jüngst beim Abgang von ZDF-Politikchef Brender aufgrund einer Intervention von Roland Koch, zählen nicht journalistische Qualifikation und Redlichkeit, sondern Parteibuch und Anpassungsbereitschaft.
Der Gersdorf-Artikel: www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31835/1.html

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