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EuGh-Urteil könnte für Landkreis Kassel weitreichende Folgen haben

Wurden die Verträge im Rahmen der sog. Public-Private-Partnership (PPP/ÖPP), auf deren Grundlage der Landkreis Kassel ein neues Kreishaus baute, 18 Schule renovierte und z. Zt. eine Schule komplett neu errichtet, nur abgeschlossen, um die Ausschreibungspflicht zu umgehen? Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 29.10. zu einem sehr ähnlich gelagerten Fall in Köln legt diesen Schluss nahe.
Die Stadt Köln hatte 2004 mit der Grundstücksgesellschaft KölnMesse GbR, einer Tochter der Oppenheim-Esch-Holding, einen Mietvertrag über die Anmietung von 4 Messehallen bis 2035 abgeschlossen. Die Messehallen waren zuvor von der Oppenheim-Esch-Holding nach den Vorgaben der Stadt gebaut worden. Weder hatte sich die Stadt um einen anderen Investor, noch hatte sich Oppenheim-Esch um einen anderen Mieter bemüht.

Der Europäische Gerichtshof kam jetzt zu dem Schluss, dass das grundlegende Rechtsverhältnis zwischen Stadt und der KölnMesse bzw. ihrer Muttergesellschaft ein Bauauftrag und kein Mietverhältnis ist. Der Bauauftrag aber hätte öffentlich von der Stadt ausgeschrieben werden müssen.

Im Kreis Kassel wurden die Renovierungen der Schulen nicht nur nach den Vorgaben öffentlicher Stellen und Bediensteter vorgenommen. Der Kreis hatte zuvor dem Monopol-Investor, der in den 90er Jahren massgeblich durch SPD-Politiker gegründeten "Projektgesellschaft" OFB, die Schulen in einer abenteuerlichen Rechtskonstruktion erst übereignet, - um sie sogleich für 40 Jahre zurück zu mieten. Insbesondere bei der Vergabe der Architektenaufträge kam es dann zu einer sehr auffälligen Begünstigung parteinaher Büros (s. meinen Artikel vom 14.2.2009). Findet sich nun wie im Falle Köln auch im Landkreis Kassel ein Kläger aus der Baubranche, könnten für den Landkreis empfindliche Strafzahlungen anfallen.

Inzwischen hat sich deutschlandweit eine kritische Diskussion über PPP entwickelt. Ausser dem Landkreis Kassel lassen fast alle nordhessischen Gebietskörperschaften die Hände von diesen teuren und riskanten Kapitalmarkt-Finanzierungen. Im eigentlich strukturbegünstigten Kreis Kassel hat nicht zuletzt PPP mit jährlichen Mietzahlungen in zweistelliger Millionenhöhe bereits jetzt zur Überschuldung geführt. Selbst die HNA titelte am 6.9.: "Landkreis steuert auf Pleite zu". In dem Aritkel war dann allerdings von "Hartz-IV-Empfängern" und "freiwilligen Leistungen", aber nicht mit einem Wort von den PPP-Geschäften des Landkreises die Rede. Über solche "Errungenschaften" des Finanzmarkt-Kapitalismus darf in der HNA natürlich nur positiv berichtet werden.

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Kommentare

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Martin Reuter am :

Ich würde mich freuen, wenn man sich auf das Dilemma zwischen umständlichen/umfangreichen Vorsichtsmaßnahmen ("Ausschreibung") und Manchaster-Liberalo-Kapitalismus konzentrieren könnte. PPP ist ja wohl erstens ein ziemlich blödes Wort und zweitens ein Kompromissversuch unter der Bedingung einer Lüge, die besagt, dass öffentliche Ausgaben ein Verbrechen am Profit sind. Absurd in sich selbst.

Baier am :

Dazu ein Artikel von Werner Rügemer:

Das Umgehungsgeschäft
Europäischer Gerichtshof: Der »Public Private Partnership«-Vertrag über die Kölner Messehallen ist nichtig

http://www.jungewelt.de/2009/11-10/047.php

Martin Reuter am :

Merci, chéri!

Anonym am :

Der Adressat ist unklar!
"Chéri" bezeichnet eine männliche Person
"Chérie" eine weibliche Person
Immer gerne behilflich beim Präzisieren.
V.Baier

Martin Reuter am :

Immer auf dem kritischen Sprung und mit allzu knappem Humor, wie? ("persona" heißt ja wohl ursprünglich "Maske", "Rolle"?)

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