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Keine Haushaltsbewirtschaftung – keine Personalsperre mehr in Kassel

Aktuell wurde die Personalbewirtschaftung als „redaktionelles Versehen“ durch die Stadt eingestuft, die so noch in den Haushaltsentwürfen zu finden war.
„Insbesondere wird der Stellenbesetzungsgrad, der in den letzten Jahren relativ stabil bei ca. 90% lag, durch geeignete organisatorische und personalwirtschaftliche Maßnahmen auf diesem Niveau gehalten werden müssen.“ auf S. 51 im beschlossenen Haushaltsentwurf Stadt Kassel 2019. Diese Formulierung findet sich so auch im Haushaltsentwurf 2020 S.43.
Richtigerweise fehlte dieser Passage sowohl in 2019 als auch in 2020 die rechtliche Basis.
„In der Haushaltsberatung beschrieb ein Vertreter der Kämmerei die andauernde Praxis in der Verzögerung der Stellenneubesetzung. Damit muss jetzt endlich Schluss sein,“ fordert Mirko Düsterdieck von der Kasseler Linken. “Die Verwaltung kann ab sofort die im Haushalt beschlossenen Stellen auch zeitnah besetzten.“
Im letzten Jahr verzichtete der Kämmerer und OB zum ersten Mal auf die Haushaltsbewirtschaftung. In 2018 teilte die Kommunal- und Finanzaufsicht beim RP Kassel auf Anfrage der Kasseler Linken mit, dass […] zum Zeitpunkt der Verhängung der haushaltswirtschaftlichen Sperre am 28. Mai 2018 bei der Stadt Kassel [die Rahmenbedingungen] nicht vorlagen.“ Mit einer nachträglichen, nicht stichhaltigen Begründung würde der Beschluss dann doch als vertretbar eingestuft. Nach mehreren Jahren mit ausgeglichenen Haushalten und hohen realen Haushaltsüberschüssen liegt jetzt die Hoheit wieder vollständig bei den Kasseler Stadtverordneten.

Über den Kommunalen Haushalt bestimmt die Stadtverordnetenversammlung. Dieses Recht kann sie, auch freiwillig, nicht abgeben.
Nur in Notzeiten, bei einem nicht ausgeglichenen Haushalt oder bei hohem Risiko dazu, regelt die hessische Gemeindeordnung eine Haushaltsbewirtschaftung durch den Magistrat. Der Hauptinhalt der Bewirtschaftung in Kassel war die Kürzung aller Ausgaben auf 70% des Haushaltsansatzes, mit kleinen Ausnahmen wie Feuerwehr oder Kitas. Falls ein Amt trotzdem das Geld aus dem mühsam ausgehandelten, von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen und vom RP genehmigten Haushalt haben möchte, müssen sie es erneut beantragen. Der OB Geselle genehmigt nach nicht offengelegter Verfahrensdauer und Kriterien den Antrag. Oder auch nicht, darüber wollte er die Stadtverordneten in einer Anfrage der Kasseler Linken lieber nicht informieren.

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