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Deutschland unter der Lupe in Sachen UN-Behindertenrechtskonvention

Ende März nächsten Jahres wird die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland vor dem Fachausschuss der Vereinten Nationen in Genf geprüft. Ein Anlass für den Kasseler Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter (fab) gemeinsam mit dem Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter - NETZWERK ARTIKEL 3 - am 5. Dezember um 15.00 Uhr im freiRAUM, Samuel-Beckett-Anlage 6 in Kassel einen Blick auf die Situation in Deutschland zu werfen. Hans-Günter Heiden, Koordinator der Allianz zur zivilgesellschaftlichen Begleitung des Staatenprüfungsverfahrens, referiert dabei unter dem Motto „Deutschland unter der Lupe in Sachen UN-Behindertenrechtskonvention“ über das erste Staatenberichtsprüfungsverfahren vor dem UN-Fachausschuss.


„Dass es in Sachen Menschenrechte behinderter Menschen in Deutschland noch viel zu tun gibt, zeigen viele Beispiele von behinderten Menschen, die Diskriminierungen erfahren und Nachteile erleben. Mit der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention wurden die Menschenrechte behinderter Menschen explizit festgeschrieben und gestärkt. Nun geht es darum, dass die Menschenrechtskonvention auch in Deutschland konsequent umgesetzt wird“, erklärte Ottmar Miles-Paul vom Vorstand des fab. Das Ziel der Inklusion müsse weit über den Bereich der Schule hinaus umgesetzt werden und das Leben behinderter Menschen mitten in der Gesellschaft mit der Unterstützung, die sie brauchen, sicher gestellt werden.

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