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Nichts für uns ohne uns! Die Kinderrechte feiern Geburtstag - Aber Partizipation kommt nicht von Party!

Die Aktion
Am 20. November 1989 wurde das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz die Kinderrechtskonvention, von der UN-Generalversammlung angenommen, vor genau 25 Jahren. Um darauf aufmerksam zu machen, dass Kinder eigene, unveräußerliche Rechte haben, fand gestern eine Aktion des Vereins Die Kopiloten e.V. in Zusammenarbeit mit dem Kasseler Jugendring e.V. und dem Kinder- und Jugendbüro der Stadt Kassel statt.

Kopi, der Kinderrechte-Elefant, steht symbolisch für die Kinderrechte im Willi-Seidel-Haus, dem Haus der Jugend, in der Mühlengasse. Der große orangefarbene Pappmaché-Elefant ist beklebt mit Bildern von Kinderrechten und Wünschen, die Kindern besonders wichtig sind. Er trägt diese für alle sichtbar stellvertretend für alle Kinderrechte auf seinem Körper. Dabei geht es nicht nur um hübsche Bilder und einen großen Elefanten, “diese Aktion zielt in erster Linie darauf ab, dass Kinder sich frühzeitig mit ihren Rechten auseinandersetzen und auch ihre Eltern damit konfrontieren”, sagt Philipp Meyer, Vorsitzender des Vereins Die Kopiloten e.V.
Von 12 bis 16 Uhr nahmen 55 Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren an dem Aktionstag am 20.11.2014 teil, bei dem an vier Stationen Kinderrechte auf unterschiedliche Art und Weise thematisiert wurden. Neben dem spielerisch-interaktiven Kennenlernen der Kinderrechte wurde die Umsetzung des Rechtes auf Mitbestimmung am aktuellen Beispiel der “Neugestaltung der Königsstraße“ erfahrbar gemacht und das Recht auf Freizeit durch diverse Spielangebote ausgelebt. Zudem präsentierte sich das Kinder- und Jugendbüro als Anlaufstelle zum Thema Kinderrechte und Wünsche und Bedürfnisse der Kinder wurden diskutiert.

Kinderrechte - Wer, wie, was?

Wir haben doch Menschenrechte und das Grundgesetz. Wozu also Kinderrechte? Sind Kinder keine Menschen? Und ob! Jedoch sind Kinder historisch als die Jüngsten und somit Schwächsten betrachtet worden und hatten oftmals keine Chance, ihre Interessen gegenüber Erwachsenen durchzusetzen. Kinderrechte sind nötig, da Kinder in Bezug auf Erwachsene zwar gleichwertig, aber nicht gleich sind. Was soll das bedeuten? Sie sind also nicht mit Erwachsenen vergleichbar, weil Erwachsene Verantwortung für Kinder haben, Kinder jedoch keinerlei Verantwortung für Erwachsene. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen und benötigen eigene Rechte, die ganz genau auf ihr Leben, ihre Probleme und ihre Sichtweisen zugeschnitten sind, denn Kinder sollten als “Seiende”, nicht als “Werdende” betrachtet und ernst genommen werden.

Vor 25 Jahren waren die Kinderrechte das Ergebnis langer Verhandlungen und Beratungen vieler Nationen, die sich am Ende auf einen Katalog von Kinderrechten einigten, um diese dann in ihren Ländern umzusetzen.

Die 54 Artikel der Konvention können in drei Rechtsgruppen unterteilt werden: Schutzrechte, Förderrechte und Beteiligungsrechte. Die Schutzrechte sollen beispielweise eine Gesundheitsversorgung garantieren und vor körperlicher und seelischer Gewalt, Drogen oder sexuellem Missbrauch schützen. Die Förderrechte versprechen Ausbildung, aber auch Spiel und Freizeit für alle Kinder. Sie beinhalten außerdem das Recht auf kindgerechte Informationen und Medien. Die Beteiligungsrechte sollen eine freie Meinungs-, Gedanken- und Gewissensäußerung versichern. Außerdem hat jedes Kind in Deutschland ab einem Alter von 14 Jahren Religionsfreiheit. Kinder dürfen also ihre Meinung äußern und Erwachsene müssen diese - zumindest laut Konvention - auch ernst nehmen.

Die Kinderrechte und der kulturelle Relativismus
Fast alle Staaten der Erde haben die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Einzig die USA, Somalia und der relativ neue Staat Südsudan haben der Konvention nicht zugestimmt. Der Grund dafür ist, dass in den USA Jugendliche ab 17 Jahren in die Armee eintreten und vor Erreichen der Volljährigkeit in Kampfeinsätze geschickt werden können. In Somalia existieren schlicht keine staatlichen Strukturen in der Qualität, dass das Land in der Lage wäre, ein solches Vertragswerk zu unterzeichnen und umzusetzen. Allerdings bedeutet die Tatsache, dass die anderen Länder durch die Unterzeichnung vertraglich verpflichtet sind, die Kinderrechte einzuhalten und umzusetzen, noch lange nicht, dass dies auch geschieht. So räumt auch Großbritannien unter 18-Jährigen die Möglichkeit ein, in Militäreinsätzen zu kämpfen, obwohl sich das Land eigentlich dazu verpflichtet hat, dieses zu unterbinden. Es gibt keine internationale juristische Instanz, die die Einhaltung der Kinderrechte überprüft und Missachtungen sanktioniert. Der alle fünf Jahre tagende UN-Kinderrechtsausschuss überprüft zwar die Einhaltung der Kinderrechte, kann dann die Verstöße aber nur benennen und kritisieren, nicht ahnden. Eine weitere Problematik bei der Beurteilung der globalen Umsetzung der Kinderrechte ist die unterschiedliche Auslegung von “Kindsein”. Es gibt Länder, wie zum Beispiel Kirgisistan, in denen die Volljährigkeit schon mit 16 erreicht ist. In diesen Fällen greifen nationale Sonderregelungen, die die Kinderrechte an die entsprechenden Gesetze im Land anpassen. Im Iran gelten für Jungen und Mädchen unterschiedliche Altersgrenzen. Während Mädchen schon mit 15 volljährig sind und die Kinderrechte für sie nicht mehr gelten, erreichen Jungen dort mit 18 die Volljährigkeit. Dies steht im Gegensatz zu dem Kinderrecht, das besagt, dass alle Kinder gleich zu behandeln sind und ist beispielhaft für die national unterschiedliche Interpretation der Kinderrechte. Es gibt aber auch Unterschiede in der Notwendigkeit einer Erklärung der Kinderrechte.

In vielen Gebieten und Ländern ist es nötig, Kinder zuerst vor Schaden an Leib und Leben zu bewahren. Das Verbot von Gewalt, ausbeuterischer Kinderarbeit, Beschneidungen, Kriegseinsätzen und das Vorhandensein medizinischer Versorgung und Bildung sind dort nötiger, als beispielsweise das Einfordern von Beteiligungsrechten und dem Recht auf Spiel und Freizeit. Und in Deutschland? In diesem reichen, modernen und sicheren Land gibt es natürlich keine Kindersoldaten. Auch Kinderarbeit existiert hier nicht, Ferienjobs und Zeitungszustellung ausgenommen - dies ist gesellschaftlich gewollt. Dennoch gibt es auch hier allen Grund dazu, auf die Einhaltung ALLER Kinderrechte zu bestehen. Nicht alle Kinder werden in Deutschland gleich behandelt, Studien über das hiesige Schulsystem zeigen Ungleichbehandlungen aufgrund von Herkunft, Geschlecht und sozialem Umfeld. Die Kinderarmut steigt und letztlich werden auch hier Kinder immer noch nicht so ernst genommen, wie es die Kinderrechtskonvention vorsieht. Kinder müssen zum einen dabei unterstützt werden, die Fähigkeit zu entwickeln mitzubestimmen und zum anderen müssen sie dieses Recht auch ausüben können, denn die moderne Gesellschaft steht vor existenziellen Zukunftsfragen, deren Beantwortung auch die Aufgabe kommender Generationen sein wird. Vor allem deshalb müssen in allen sie betreffenden Angelegenheiten Mitbestimmungsmöglichkeiten für junge Menschen angeboten werden, in denen sie die Rolle von Handelnden einnehmen. Auch hierbei muss bedacht werden, dass Kinder keine kleinen Erwachsenen sind. Junge Menschen haben eigene Bedürfnisse und Interessen, für die kinder- und jugendgerechte Beteiligungsangebote gemeinsam entwickelt werden müssen. Dass Kinder und Jugendliche ihre Rechte teilweise nicht in politische Entscheidungsprozesse einbringen können, weil ihnen Mitbestimmungsrechte vorenthalten werden, ist ein gesellschaftlicher Zustand, den es zu ändern gilt.

Kinderrechte auf kommunaler Ebene und in Kassel
Aus einer Ende 2009 entstandenen Studie zum Stand der Beteiligung von Kindern anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der ZDF-Kindernachrichtensendung “logo!” ging hervor, dass die Mitbestimmung von Kindern im Alter zwischen acht und zwölf Jahren an ihrem Wohnort, im Vergleich zu Schule und Familie, am geringsten ausfällt. Dass mehr als die Hälfte aller Kinder (55,3 %) nach ihrem Empfinden “überhaupt nicht” mitbestimmen und 33,6 % “wenig”, zeigt, dass auf kommunaler Ebene viel geschehen muss. Doch was tun? Bei der Betrachtung der Umsetzung von Beteiligungsrechten in Deutschland fällt schnell auf, dass es viele verschiedene Formen von Kinder- und Jugendbeteiligung gibt, sei es das Kinder- und Jugendparlament, Bürgermeistersprechstunden, Kinder- und Jugendbüros, Kinder- und Jugendforen und vieles mehr. Diese Grundformen unterscheiden sich nach Qualität, also nach der tatsächlichen Einflussnahme und sind stark von Ungleichheitsfaktoren wie Migrationshintergrund, Schulbildung und Beteiligungserfahrungen abhängig.

Wie sieht Kinder- und Jugendbeteiligung in Kassel aus?
Seit 1997 gibt es eine Verfügung des Oberbürgermeisters - die aktuelle Version ist von 2006 - die regelt, wie Kinder und Jugendliche in Kassel an kommunalpolitischen Entscheidungs- und Planungsprozessen, die sie betreffen, beteiligt werden sollen. Die Verfügung basiert auf der UN- Kinderrechtskonvention (u.a. § 12), dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (u.a. § 8) sowie der Hessischen Gemeindeordnung (§ 4c und 8c).

In dieser Verordnung sind zwei Wege der Beteiligung vorgesehen: Kinder und Jugendliche können sich mit einem Anliegen an die Verwaltung wenden und um Mithilfe bei der Umsetzung bitten. Das können sie beispielsweise direkt im Kinder- und Jugendbüro, in dem die Kinder- und Jugendbeauftrage stellvertretend ihre Anliegen vorbringt oder im Kinder- und Jugendforum, welches jährlich stattfindet.

Der zweite Weg wird von “oben” nach “unten” gegangen, indem sich die Verwaltung über das Jugendamt an Kinder oder Jugendliche wendet, wenn es um ein Vorhaben der Wohnumfeld- oder der Stadtgestaltung geht. Kinder und Jugendliche sollen bei der Planung und Umsetzung eines Vorhabens einbezogen werden, wie beispielsweise bei der Umgestaltung der Königsstraße, mit der im Sommer 2015 begonnen werden soll. Dafür ist das Verfahren der projektorientierten Kinder- und Jugendbeteiligung vorgeschrieben, welches durch einen thematischen Fokus und eine zeitliche Begrenzung der Mitarbeit gekennzeichnet ist. Kinder und Jugendliche werden aktiv in Planungsprozesse eingebunden, von denen Erwachsene denken, dass junge Menschen sie betreffen. Diese Form von Beteiligung ist gut und wichtig, denn angepasst an die Bedürfnisse von jungen Menschenwerden Mitbestimmungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt und junge Menschen als Expert_innen ihres eigenen Wohlbefindens in die Wohnumfeld- und Stadtgestaltung einbezogen.

Bezüglich der Umsetzung der Beteiligungsrechte junger Menschen ist die Stadt Kassel ganz gut aufgestellt. Zu bedenken ist jedoch, dass es offenen und projektorientierten Formen oft an Nachhaltigkeit und Verbindlichkeit mangelt, um vor allem einer Zielsetzung näher zu kommen: “Kinder- und Jugendbeteiligung ermöglicht politische Bildung”. Junge Menschen nachhaltig für den politischen Nahbereich zu sensibilisieren, bedarf - nach unserem Verständnis politischer Bildung - auch einer kritischen Untersuchung von Macht- und Herrschaftsstrukturen, sowohl innerhalb des politischen Systems als auch in Alltagssituationen des Miteinanders. Es ist nachvollziehbar, dass die Stadt Kassel dies nicht leisten kann. Schließlich ist sie Teil des Systems von Herrschaft und Macht, das kritisiert werden soll. Deshalb ist es gerade in einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft nötig, eine kritische “Außenansicht” auf die Institution und die Akteure zu ermöglichen, um Verhältnisse zu verbessern. Diese Aufgabe können nur freie, nicht-städtische Bildungsträger ermöglichen. Diese müssen allerdings auch aus öffentlicher Hand, beispielsweise von der Stadt, finanziert werden. So kann dann von den Lernenden erkannt werden, dass die Verfügung des Oberbürgermeisters Schwächen hat: Dort ist die Rede von Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder, die “unmittelbar ihre Lebenswelt betreffen”. Was die Lebenswelt der Kinder ist, bestimmen hier nicht die Kinder, es kommt von den Erwachsenen. Wir sind der Meinung, dass Kinder- und Jugendbeteiligung mehr sein muss, als Teilhabe an städteplanerischen Prozessen und der Gestaltung von Spielplätzen. Teilhabe bedeutet vor allem, sich einen Teil der Verfügungsgewalt der “Herrschenden/Ausführenden” anzueignen. Beispielsweise betreffen auch die zukünftige Energieversorgung der Stadt und die Entwicklung der Kulturlandschaft in Kassel besonders junge Menschen, um deren Zukunft es geht.

Der Spruch “Kinder sind unsere Zukunft” muss mehr beinhalten, als sich von Kindern in Themen beraten zu lassen, zu denen sie gehört werden wollen. Sie müssen kontinuierlich und ernsthaft in alle politischen Prozesse einbezogen werden. Von der Themenfindung über die Meinungsbildung bis hin zur Umsetzung. Dadurch können politische Lernprozesse realisiert werden, wie es weder Schule noch durch die Stadt durchgeführte Beteiligungsprojekte können.

Kurzum: Die Stadt Kassel hat mit ihrer projektorientierten Kinder- und Jugendbeteiligung eine gute Basis geschaffen, auf der aufgebaut werden kann und sollte, um die Chancen der Mitbestimmung durch junge Menschen in der Qualität, also tatsächlichen Einflussmöglichkeit, zu verbessern. Auch das Kinder- und Jugendbüro ist als Anlaufstelle wertvoll, muss jedoch bei der Zielgruppe bekannter werden. Die gemeinsame und gleichzeitige Arbeit öffentlicher Institutionen und freie Träger kann die Situation von Kindern und Jugendlichen auch in Bezug auf Beteiligung und politische Bildung nur verbessern.

Obwohl wir die UN-Kinderrechtskonvention als ein Erfolg verstehen und viele Kinder weltweit dadurch ein besseres, freieres und kindgerechteres Leben ermöglicht wurde, sind auch heute und in der Zukunft noch viele Dinge zu verbessern, um die Rechte der Kinder weiter zu stärken und auszubauen.

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