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Koch-Klinik: Was wird aus den nicht-christlichen Mitarbeitern?

Der HNA war das Problem bislang nicht einmal einen Nebensatz wert. Für viele der 150 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Koch-Klinik in Kassel-Bettenhausen steht es jedoch im Vordergrund: Werde ich mit der Übernahme der Klinik durch das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche meinen Arbeitsplatz verlieren, weil ich nicht Mitglied einer christlichen Kirche bin? Denn das Diakonische Werk besteht grundsätzlich auf dem "christlichen Bekenntnis" der Menschen, die bei ihm beschäftigt sein wollen.
Der evangelische Wohlfahrtsverband ist ein sog. Tendenzbetrieb und umgibt sich immer noch gern mit dem Image uneigennütziger christlicher Mildtätigkeit. In Wirklichkeit aber ist der Sozialkonzern - in Nordhessen nach Volkswagen zweitgrösster Arbeitgeber - nicht nur ein Unternehmen wie jedes andere, das seine Leistungen mit Krankenkassen und öffentlichen Auftraggebern abrechnet. Das Diakonische Werk gerät auch immer wieder durch Korruptions-Affären ins Zwielicht, in diesem Jahr durch die sog. Maserati-Affäre der ihm angeschlossenen Treber-Hilfe und erst jüngst durch eine Korruptionsaffäre um seinen Präsidenten Kottnik.

Im Jahr 2008 war es in Hamburg einer türkischstämmigen Frau in der Auseinandersetzung mit dem Diakonischen Werk zwar gelungen, erstinstanzlich ein Arbeitsgerichtsurteil zu ihren Gunsten zu erwirken. Der Frau, die unbestritten als Qualifizierteste aller Bewerberinnen galt, war eine Stelle verweigert worden, weil ihr das "christliche Bekenntnis" fehlt. Das Arbeitsgericht hatte argumentiert, dass es sich um eine "verkündigungsferne" Tätigkeit handelt, bei der das "christliche Bekenntnis" keine Rolle spiele.

Doch gegen das Urteil ging die Diakonie in die Berufung und inzwischen macht man mit ziemlicher Rigorosität deutlich, dass eine Unterscheidung zwischen "verkündigungsfernen" und "verkündigungsnahen" Tätigkeiten für sie keine Relevanz hat. In Kassel musste das erst vor einiger Zeit ein EDV-Fachmann erfahren, dem unvermittelt mitgeteilt wurde, er könne den Arbeitsplatz (in einem Beratungs-Netzwerk) erhalten, wenn er eine Kircheneintritts-Bescheinigung beibringt.

In der Koch-Klinik wird das Diakonische Werk für eine Übergangszeit den Arbeitnehmern Bestandsschutz garantieren müssen. Doch dann werden neue Arbeitsverträge gemäss dem hauseigenen Tarifvertrag fällig. Wird das Diakonische Werk dabei seine Linie beibehalten und alle Mitarbeiter, die nicht Mitglied einer christlichen Kirche sind, rigoros vor die Tür setzen?

P.S:: Es gibt übrigens eine Beschäftigten-Gruppe, bei der das Diakonische Werk keinen Wert auf eine Kirchenmitgliedschaft legt. Bei 1-Euro-Jobbern erhält der Sozialkonzern von der Arbeitsagentur nicht nur den obulenten Stundenlohn erstattet, sondern noch ein zusätzliches Betreuungsgeld. Das wiederum gilt der BAT-angeglichenen Bezahlung von Mitarbeitern, von denen wiederum ein "christliches Bekenntnis" verlangt wird.

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