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NABU Hessen positioniert sich zu Windkraft

Windkraftanlagen, Blick von Oelshausen
"Windkraft nicht um jeden Preis" titelt der hessische Landesverband des Naturschutzbund Deutschland (NABU) in seiner Erklärung vom 19. August und bezieht dabei auch eindeutig Stellung gegen den geplanten Bürgerwindpark Rödeser Berg nahe Wolfhagen. In seinem Positionspapier spricht sich der NABU grundsätzlich für einen Ausbau regenerativer Energien inklusive der Windkraft aus. "Es komme aber darauf an, den Ausbau der Windkraft naturverträglich zu gestalten", so das Papier. Im Folgenden dokumentieren wir das Positionspapier. Selbiges veranlasste den Autor zu Nachfragen, die in Anschluss daran inklusive der Antworten der NABU-Pressestelle dokumentiert sind. Auf das sich jeder sein eigenes Bild mache.
DOKUMENTATION POSITIONSPAPIER NABU HESSEN
Naturschutz / Windkraft, NABU-Pressedienst Hessen, Nr. 71/10 ---- 19. August 2010
Positionspapier_Windenergie_8-2010.pdf

ZUGEHÖRIGE PRESSEMELDUNG
Windkraft nicht um jeden Preis
NABU Hessen stellt Grundsatzposition zur Windkraft vor

Giessen. In seinem neuen Positionspapier zur Windkraft fordert der NABU Hessen einen naturverträglichen Ausbau des regenerativen Energieträgers. „Der Erhalt der biologischen Vielfalt und der Ausbau erneuerbarer Energien sind gleichrangige Ziele einer nachhaltigen Entwicklung Hessens“, so Hartmut Mai, Landesgeschäftsführer des NABU Hessen. Neben Vorranggebieten für Windkraft müsse es deshalb auch Vorranggebiete für den Erhalt der heimischen Biodiversität geben. In den letzten Jahren seien in Hessen zu viele Windkraftanlagen in hoch sensiblen Bereichen gebaut und geplant worden, die den Schutz der biologischen Vielfalt aushöhlten.
In seinem neuen Positionspapier spricht sich der NABU grundsätzlich für einen Ausbau regenerativer Energien aus. „Der Klimaschutz und die Beendigung der Risikotechnologie Atomkraft erfordern eine Energiewende“, so Mai. Wenn das Land Hessen den Anteil erneuerbarer Energien bis zum Jahre 2020 auf 20 Prozent steigern wolle, werde es ohne eine Verdoppelung oder Verdreifachung der bisher errichteten 600 hessischen Windkraftanlagen nicht gehen. Es komme aber darauf an, den Ausbau der Windkraft naturverträglich zu gestalten.
Dafür brauche man neben Windvorranggebieten auch klar definierte Ausschlussflächen, auf denen aus naturschutzfachlichen Gründen keine Windkraftanlagen errichtet werden dürften. „Es kann nicht sein, dass Windkraftanlagen vermehrt in Gebieten aufgestellt werden, die überregional für den Schutz von Schwarzstorch, Rotmilan und Fledermäusen von großer Bedeutung sind“, so Mai. Der bislang oft ungeregelte Ausbau der Windenergie müsse durch eine landesweit einheitliche Planung ersetzt werden, die den beiden Nachhaltigkeitszielen Klimaschutz und Erhalt der biologischen Vielfalt gleichsam gerecht werde.

Zu den Vorrangflächen für den Naturschutz sollten, so Mai, neben Naturschutzgebieten, dem Nationalpark Kellerwald-Edersee und Vogelschutzgebieten mit einer Größe von weniger als 10.000 Hektar auch die landesweit bedeutsamen Zugkorridore von Vögeln gehören. Auch überregional bedeutsamen Brut- und Rastplätze von europaweit geschützten Arten und besonders wertvolle Waldgebiete müssten von Windkraftanlagen ausgenommen werden. „Aus Landschaftsschutzgründen sollte es mit dem Biosphärenreservat Rhön und dem Waldeckischen Upland in Hessen auch zwei Regionen geben, in denen ein von Industrieanlagen ungestörtes Landschaftsbild erhalten bleibt“, forderte Mai.
Als konkrete Beispiele für Fehlplanungen im Bereich der Windenergie nannte Mai Windkraftanlagen bei Ulrichstein und Helpershain im Vogelsberg, Nentershausen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Sontra im Werra-Meißner-Kreis, Wolfhagen im Landkreis Kassel sowie die Vasbecker Hochfläche im Landkreis Waldeck Frankenberg. Bei Ulrichstein im Vogelsberg solle ein Windrad in einem als Ausschlussfläche definierten Waldbereich errichtet werden. In Helpershain werde der von den staatlichen Vogelschutzwarten empfohlene Mindestabstand von 3000 Metern zu einem Schwarzstorchnest nicht eingehalten. Bei der Anlage in Nentershausen sei eine überregional bedeutsame Rastfläche von Zugvögeln betroffen, die Fläche bei Sontra beherberge ein landesweit bedeutsames Vorkommen des von Windkraftanlagen stark bedrohten Rotmilans. Für diesen Greifvogel trage Deutschland eine große Verantwortung, da hier 50 Prozent seiner weltweiten Brutvorkommen zu finden seien. Auch der Rödeser Berg bei Wolfhagen müsse wegen seiner überregionalen Bedeutung für den Rotmilan frei gehalten werden.
Eine besondere Situation stelle die Vasbecker Hochfläche dar, die ein wichtiges Rastgebiet für Zugvögel sei. Die hier bereits errichteten Windkraftanlagen hätten, so Mai, zu einem starken Rückgang an rastenden Vögeln geführt. Um das Gebiet aufzuwerten, sei ein Repowering notwendig, bei dem die Kernfläche wieder frei gestellt werden müsse.

FRAGEN AN DIE PRESSESTELLE DES NABU INKL. ANTWORTEN
Frage
1. Wo sollen nach Ansicht des NABU in Hessen konkret Windvorrangflächen ausgewiesen werden, um das 20% -EE-Ziel in  im Jahr 2020 oder überhaupt einen ausreichenden Beitrag zum Klimaschutz, der gleichermaßen der Biodiversität dient, zu erreichen?
Antwort
1. Der neue Regionalplan des RP Kassel sieht Windvorrangflächen vor. Er sollte in der bestehenden Form umgesetzt werden. Dabei müssen jedoch avifaunistische Schwerpunktebereiche, die fälschlicherweise in den Regionalplan mit aufgenommen wurden, kritisch betrachtet werden. Darüber hinaus lassen sich weitere Windvorrangflächen nach den Ein- und Ausschlusskriterien des NABU Hessen relativ problemlos bestimmen.

Frage
2. Welche Flächen bieten sich aus Ihrer Perspektive zur Windkraftnutzung in Hessen an, legt man die von Ihnen vertretenen Maßstäbe, die des Bundesimissionsschutzgesetzes (Abstandsflächen Siedlungen / Schall / Schattenschlag) und der wirtschaftlichen Effizienz und nachhaltigen Nutzung der Windenergie (wenige effiziente Anlagen statt vieler weniger effizienter Anlagen) Berücksichtigung finden sollen?
Antwort
2. Durch Repowering lässt sich als erster Schritt der Energieertrag deutlich erhöhen. Unabhängig davon lassen sich Windkraftanlagen, die heutzutage eine
Höhe von rund 180 Metern erreichen, auch an bislang für Windenergie unattraktiveren Orten errichten. Im nicht allzu dicht besiedelten Nordhessen bieten sich somit vielfältige Möglichkeiten zur Windenergienutzung.

Frage
3. Sie fordern in Ihrem Positionspapier die wertgleiche Betrachtung von Natur-/Artenschutz und Umwelt-/Klimaschutz. Was wir in Ihrem Papier lesen, bezieht sich nahezu ausschließlich auf avifaunistische Betrachtungen. Andere Aspekte des Umwelt- und Klimaschutzes werden darin keinerlei Betrachtung unterzogen. Wie wiegt der NABU Hessen diese verschiedenen Aspekte miteinander ab?
Antwort
3. Das Positionspapier setzt die große Bedeutung erneuerbarer Energien für den Klimaschutz voraus (der NABU hat dazu an vielen Stelle deutlich Stellung
genommen) und betrachtet primär natur- und artenschutzfachliche Aspekte, die
bei der Windkraft mit Klimaschutzzielen abgewogen werden müssen. Der Schwerpunkt der Betrachtungen liegt im Bereich der Auswirkungen von Windkraft auf Vögel und Fledermäuse, weil Windkraftanlagen vor allem für diese Tierarten Probleme mit sich bringen. Die Abwägung erfolgt durch die Forderung nach naturschutzfachlich begründeten Tabu-Flächen für
Windkraftanlagen, um "Hot spots" der biologischen Vielfalt - hier besonders der Avifauna - zu schützen. An anderen Orten stimmt der NABU - trotz Beeinträchtigungen von Vogelarten wie dem Rotmilan - dem Bau von Windrädern zu.

Frage
4. Hat sich der bzw. die Verfasser des Positionspapiers umfänglich über das in Wolfhagen geplante Projekt informiert, beispielsweise beim NABU-Vorstand Wolfhagen-Naumburg?
Antwort
4. Es haben natürlich Gespräche mit der örtlichen NABU-Gruppe und mit dem NABU Kreisverband Kassel stattgefunden. Auch die Einschätzungen der Staatlichen Vogelschutzwarte zum Rödeser Berg wurden in die Abschätzung des Standortes mit einbezogen.

Frage
5. Sind dem NABU Hessen die speziellen Horstgegebenheiten des Rotmilans in Bezug auf den Standort Rödeser Berg bekannt und ist er in Kenntnis um die Brut- und Jagdgewohnheiten des Rotmilans, gerade in Bezug auf den Grad der Beeinträchtigung bei Offenland- und Waldstandorten für Windkraftanlagen? 
Nach unseren bisherigen Recherchen, die von anerkannten Experten bestätigt wurden, ist die Fläche des geplanten Windparks auf dem Rücken des Rödeser Bergs nicht Teil eines Rotmilanreviers und wird auch nicht oder zumindest nur sehr selten von Rotmilanen überflogen. Die Art ist nach unserem Kenntnisstand in der “Roten Liste der Brutvögel Deutschlands” als “ungefährdet”  eingestuft und hat einen langfristig stabilen Bestand. 
Antwort
5. Der Rotmilan ist laut Vogelschutzrichtlinie EU-weit geschützt, die Bestände sind Experten zufolge leicht rückläufig. Hessen liegt im Verbreitungszentrum der Art, so dass Hessen eine außerordentlich große Verantwortung für diese Art trägt. Schwerpunkt-Räume des Rotmilans (Hot spots) sollen geschützt werden. Überregional bedeutsame Siedlungsdichten erreicht der Rotmilan in Teilen Nordhessens und des Vogelsbergs. Dem NABU liegen genaue Verbreitungskarten des Rotmilans im Bereich des Rödeser Bergs vor.

Frage
6. Die Studie des IUCN geht davon aus, dass im Jahr 2050 bei einer Erderwärmung von 2 Grad Celsius die prognostizierten Rotmilanvorkommen in Europa sich u.a. nach Skandinavien verlagern werden, weil die Lebensräume in MItteldeutschland für den Rotmilan nicht mehr gegeben sein werden und die Konkurrenz südeuropäischer Vogelarten zunehmen wird. 
In welcher Form dient die Position des NABU Hessen dem nachhaltigen Schutz des Rotmilans und der Biodiversität in unseren Breiten?
Antwort
6. Artenverschiebungen durch den Klimawandel zeigen sich schon jetzt. Der NABU hat im letzten Jahr einige Beispiele von Gewinnern und Verlieren des Klimawandels in einer Broschüre zusammen gefasst. Für den Erhalt von Biodiversität im Klimawandel ist es wichtig, zeitliche und räumliche Wanderungswege offen zu halten, um möglichst vielen Arten Anpassungen zu
ermöglichen. Hierzu gehört es, bestehende "Hot spots" von Arten zu schützen.
Wie die aktuelle Diskussion über die Biomasse-Pläne der Bundesregierungen zeigt, haben auch erneuerbare Energieträger ihren ökologischen und sozialen Preis und müssen deshalb stets sorgfältig beurteilt und in ihrem Einsatz abgewogen werden. So ist Biomasse-Nutzung nicht per se umweltfreundlich.
Auch Windkraftanlagen müssen in dieser Weise abgewogen werden und sollten deshalb nicht an natursensiblen Orten errichtet werden. Der ökonomische Vorteil bestimmter Standorte darf nicht das alleinige Kriterium für die Auswahl von Flächen für Windkraftanlagen sein. Nachhaltigkeit definiert sich
durch das Spannungsfeld von Ökonomie, Ökologie und Sozialem und ist stets ein Abwägungsprozess.

Frage
7. Ihr Positionspapier könnte dahin gehend interpretiert werden, dass im Bezug auf das Wolfhager Projekt und andere Vorhaben der Schutz des Rotmilans instrumentalisiert wird, um gezielt Windkraftstandorte zu verhindern ohne wirkliche Alternativen aufzuzeigen. 
Antwort
7. Jede Position und jedes Grundsatzpapier kann von anderen instrumentalisiert werden. Der NABU Hessen weiß um diese Gefahr, lässt sich aber nicht vor den Karren anderer Interessen spannen. Die Ablehnung oder Zustimmung des NABU zu konkreten Windkraftvorhaben erfolgt stets nur aus naturschutzfachlicher Perspektive und Expertise. So schließt der NABU Hessen z.B. Waldstandorte nicht generell aus. Wer die Alternativen des NABU kennen
lernen will, wird auf der Webseite des NABU schnell fündig (Beispiel: Energieeinsparungs-Potenziale effizient nutzen).

Frage
8. Warum wird in Ihrem Papier im Zusammenhang von Windkraftanlagen von "Industrieanlagen" gesprochen? Damit arbeiten Sie nach unseren Recherchen gezielt an der suggestiven Wirkung der Windkraft als zweifellos umstrittenster der erneuerbaren Energien, leisten aber keinen Beitrag zum konstruktiven Umgang mit dem Thema. 
Antwort
8. Dem NABU geht es darum, in der Diskussion ehrlich zu argumentieren. Er spricht sich klar und deutlich für den weiteren Ausbau der Windenergie aus, verschweigt aber auch nicht die negativen Folgen der notwendigen Energiewende. Windräder sind genauso wie Biogasanlagen und Solarparks Industrieanlagen - was denn sonst? Dem NABU geht es darum, deutlich zu machen, dass es auch mit erneuerbaren Energien keinen Strom zum ökologischen und sozialen Nulltarif gibt. Ein Preis, den wir für die Energiewende zurzeit
zahlen müssen, ist die Verbauung der Landschaft mit industriellen Windkraftanlagen. Ein weiterer Preis werden neue Starkstromleitungen sein.
In Nordhessen ist die Diskussion um eine neue Trasse schon voll im Gange.

Frage
9. Wie stellt sich der NABU Hessen die Unabhängigkeit von atomaren und fossilen Energieträgern vor, wenn er sich einerseits ausdrücklich zur Windkraftnutzung bekennt, bei der Umsetzung dieses Ziels jedoch - wie es das Postionspapier  nahe legt - zu keinen Kompromissen bzw. nicht zu einer intensiven und ausgewogenen Betrachtung der jeweiligen Konditionen vor Ort bereit ist? 
Antwort
9. Die neunte Frage ist leider keine, sondern eine in eine Frage verpackte Wertung Ihrerseits. Darauf lässt sich schwerlich antworten. Eines vielleicht: Mit dem neuen Positionspapierspricht sich der NABU Hessen zum ersten mal klar auch für Windkraftstandorte im Wald aus. Auch EU-Vogelschutzgebiete, die größer als 10.000 Hektar sind, werden nicht per se ausgeschlossen. Für den Kenner der Windenergie-Diskussion zeigen sich da Kompromisse, die alles andere als selbstverständlich sind.

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Kommentare

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bandler am :

ich finde die windkraftanlagen viel schlimmer als die akws. die terrorisieren nur die bevölkerung.

pucher am :

"Auf das sich jeder sein eigenes Bild mache" schreibt Klaus Schaake. Seine Unkultur des heimtückischen Fragens legt nahe "dass er nicht zu einer intensiven und ausgewogenen Betrachtung bereit ist", wie er es dem NABU unterstellt. Gut das der NABU sich nicht auf das Glatteis führen lässt, sondern Schaake entlarvt!

bending am :

"Windkraft ja, aber nicht bei uns" bringt uns doch in der Energiefrage auch nicht weiter. Ich finde die Windräder auch nicht immer hübsch, aber besser als ein AKW vor der Haustür oder anderswo allemal. Es muss halt genau geguckt werden, welche Tiere im Gebiet vorkommen und dann muss man danach entscheiden. Da wo's geht, sollten dann auch welche gebaut werden, andere Gebiete fallen vielleicht weg.
Ich wünschte mir eine sachliche Diskussion.

Pucher am :

Richtig Bending! Genau gucken und dann entscheiden. Aber Klaus Schaake unterstellt Oberer Naturschutzbehörde, Vogelschutzwarte und NABU diesen Abwägungsprozess nicht getroffen zu haben, das ist das schäbige daran. Man kann ja per Abwägung zu einem anderen Ergebnis kommen, aber wenn man dazu die Diffamierung der anderen Meinung benötigt, scheint die eigene Abwägung nicht viel wert zu sein.

MR am :

Puuuhh, "entlarven" ... Berufe gibts!

Bending am :

Das meinte ich mit sachlicher Diskussion. Der NABU unterstellt doch auch bei den bereits festgelegten Gebieten, dass dort nicht richtig abgewogen wird/wurde. So kommen wir doch nicht weiter!
Und während sich die Beteiligten jeweils Knüppel zwischen die Beine werfen reiben sich hinterrücks die Atomkraftbetreiber die Hände. Wir könnten schon so viel weiter sein...

Peter Kranz am :

Richtig, liebe(r) Herr/Frau Bending. Der Regionalplan sagt klar, dass bei Erreichung einer bestimmten Anzahl von geschützten Tierarten in dem jeweiligen Gebiet keine Windkraftanlagen gebaut werden dürfen. Die Daten, die dies bestätigen liegen seit Anfang April 2010 den Verantwortlichen vor. Man spielt mit der Anerkennung der höchsten Schutzstufe 4 auf Zeit. Das Gebiet hat bereits die Stufe 3. Die Hessische Landesregierung will den Tier- und Naturschutz drastisch verschlechtern. Wenn die Gesetze erst einmal geändert sind, sind Tiere und Natur "zum Abschuss" freigegeben.
Übrigens: Das Regierungspräsidium hat die Daten für Erneuerbare Energiegewinnung im Landkreis für 2009 herausgegeben. Rechnet man diese auf die Modernisierung der 11 kleinen Wolfhager Windkraftanlagen um, so würden diese dann statt ca. 10 Mio. somit ca. 48 Mio. kW/h Strom liefern. Viel mehr, als ganz Wolfhagen selber benötigt.

Meinert am :

Man sollte aber auch im Auge behalten, dass eine Regionalplanausweisung nicht mit einem "Freifahrtschein" gleichzusetzen ist. Eine Einzelfallprüfung ist für ein Genehmigungsverfahren unabkömmlich, also gebietsspezifische faunistische Gutachten, deren Rahmen von der Naturschutzbehörde vorgegeben werden. Sollten diese Gutachten die kritisch einzustufenden Meldungen bestätigen, kann es durchaus dazu kommen, dass ein Gebiet eben nicht oder nur eingeschränkt beplant werden kann. So spiegelt es sich auch in vielen Rechtsprechungen wieder.

Windenergie ist ein sehr emotionales Thema, dem es leider auch oft an Objektivität fehlt.

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