Meinungsfreiheit im “richtigen Maß” (Zensursula)
Anwalt Udo Vetter
in einem sehr lesenswerten Artikel im LawBlog.
Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur ebenfalls hierzu, und Spiegel Online zur neuen Bewegung der Netzbürger.
Mobben, beleidigen, betrügen. All das kann man im Internet tun. Genau so, wie man es im wirklichen Leben tun kann, zum Beispiel Angesicht zu Angesicht, per Brief, Fax oder Telefon. Aber egal, wie man es macht – es ist strafbar und wird verfolgt. Auch im Internet.
An den Beispielen [..] sieht man, wie unredlich von der Leyens Stammtischargumente sind. Sie nennt kriminelles Handeln, welches bereits heute unter Strafe steht und verfolgt wird. Dann bringt sie die Menschenwürde ins Spiel und postuliert einen Handlungsauftrag des Staates, der weit über die Verhütung und Verfolgung von Straftaten hinausgeht. Eine zugkräftige, gleichwohl aber billige Argumentation, und zwar in mehrfacher Hinsicht.
in einem sehr lesenswerten Artikel im LawBlog.
Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur ebenfalls hierzu, und Spiegel Online zur neuen Bewegung der Netzbürger.
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