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Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes umsetzen

Der neueste Fall vermutlicher Ausländerdiskriminierung in Kassel zeigt nach Ansicht des Landtagsabgeordneten der Grünen, Dr. Andreas Jürgens, deutlich, dass die Vorschriften des neuen "Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes" noch umgesetzt werden müssen.
"Seit August dieses Jahres verbietet das neue Gesetz, dass Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft vor Diskotheken oder Gaststätten abgewiesen werden", meint der rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Hintergrund der Kritik ist, dass ein Marokkaner vom Türsteher einer Disko in Kassel abgewiesen wurde.

Obwohl die gesetzlichen Vorschriften ganz eindeutig sind, verweigerten die angesprochenen Polizeibeamten jede Hilfe, weil angeblich das Hausrecht Vorrang habe, schreibt Andreas Jürgens in einer Presseerklärung. "Offensichtlich sind die neuen gesetzlichen Vorschriften auch bei der Polizei noch nicht bekannt", so Jürgens. Die Landesregierung solle in einer Informationskampagne über die Rechte und Pflichten nach dem neuen Gesetz informieren und diese in die Fortbildung von Richtern und Polizisten einbeziehen. Außerdem müsse sie klarstellen, dass auch Polizeibeamte zur Hilfestellung gegen verbotene Benachteiligungen verpflichtet seien. "Auch wenn
die CDU-Landesregierung das neue Gesetz aus ideologischen Gründen abgelehnt hat, ist sie jetzt zu seiner Umsetzung verpflichtet", betont der grüne Abgeordnete.

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