Kommunales Wahlrecht für alle
Rechtsausschuss der Kasseler Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich für ein kommunales Wahlrecht auch für Bewohner, die keine EU-Pässe besitzen.
Auf eine Vorlage der Kasseler Linke für Arbeit und soziale Gerechtigkeit hat sich am 14.02.2008 der Rechtsausschuss der Stadtverordnetenversammlung für das aktive und passive kommunale Wahlrecht für alle BewohnerInnen unabhängig von der Staatsangehörigkeit ausgesprochen. Der Magistrat soll aufgefordert werden, sich für die erforderliche Gesetzesänderung beim Deutschen Städtetag einzusetzen. Dafür gestimmt haben SPD, Grüne und Kasseler Linke. Dagegen waren CDU und FDP.
Der Beschluss geht jetzt als Vorlage ins Kasseler Stadtparlament und hat gute Aussichten, auch dort verabschiedet zu werden.
Seit 1995 haben in Hessen nicht nur Menschen mit deutschem Pass sondern auch EU-Staatsbürger das kommunale Wahlrecht. Aber sogenannte Drittstaatsangehörige, also z. B. Menschen mit türkischen, serbischen, russischen oder kroatischen Pässen, dürfen auch nach jahrelangem Aufenthalt nicht wählen oder gewählt werden.
In der Begründung der Beschlussvorlage heißt es:
Axel Selbert
für die Fraktion Kasseler Linke für Arbeit und soziale Gerechtigkeit
Rathaus, Obere Königsstraße 8, 34117 Kassel
Tel: 0561 / 787-3315
Fax: 01212 57 68 74 891
eMail: fraktion@Kasseler-Linke-ASG.net
Der Beschluss geht jetzt als Vorlage ins Kasseler Stadtparlament und hat gute Aussichten, auch dort verabschiedet zu werden.
Seit 1995 haben in Hessen nicht nur Menschen mit deutschem Pass sondern auch EU-Staatsbürger das kommunale Wahlrecht. Aber sogenannte Drittstaatsangehörige, also z. B. Menschen mit türkischen, serbischen, russischen oder kroatischen Pässen, dürfen auch nach jahrelangem Aufenthalt nicht wählen oder gewählt werden.
In der Begründung der Beschlussvorlage heißt es:
Integration lebt von gleichberechtigter Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Menschen, die in dieser Stadt leben, müssen sich hier auch wiederfinden. Dazu gehört, dass sie Einfluss auf die Entwicklung dieser Stadt und somit auch auf die Zusammensetzung der kommunalen politischen Gremien nehmen können.
Die Landesregierung in Bremen beabsichtigt eine Änderung des Landeswahlrechts, um das kommunale Wahlrecht für alle zu ermöglichen. In Köln beschloss der Rat am 18.09.2007 das kommunale Wahlrecht für alle zu fordern. In Frankfurt forderte die Kommunale Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) in der Plenarsitzung am 22.10.2007 das Stadtparlament zu einem unterstützenden Beschluss für das kommunale Wahlrecht für alle auf.
In Hessen nehmen Ausländerbeiräte seit Jahren, teilweise seit Jahrzehnten erfolgreich am kommunalpolitischen Meinungsbildungsprozess teil. Doch sind und können diese Gremien kein endgültiger Ersatz für die fehlende gleichberechtigte Teilhabe von Menschen aus Nicht-EU-Staaten an kommunalen Entscheidungsprozessen sein. Sie sind lediglich eine Ergänzung der demokratischen Mitbestimmung durch das Wahlrecht.
Axel Selbert
für die Fraktion Kasseler Linke für Arbeit und soziale Gerechtigkeit
Rathaus, Obere Königsstraße 8, 34117 Kassel
Tel: 0561 / 787-3315
Fax: 01212 57 68 74 891
eMail: fraktion@Kasseler-Linke-ASG.net
Kommentare
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Bob Roberts am :
Martin Reuter am :
Bob Roberts am :
Robert Bob am :
Martin Reuter am :
Falls Metadiskussionen über die diversen Qualitäten verschiedener Medien erwünscht sind, gibt es dazu unsere Wiki-Ebene, auf der auch ein Beitrag von mir steht. Denn die Kommentare hier sollten sich eigentlich auf das kommunale Wahlrecht und die dazu geäußerten Meinungen beziehen.
Michael am :
Die Diskussion geht bis in die späten 70er Jahre zurück; Schweden hatte damals als erstes Land ein Kommunalwahlrecht für alle Ausländer eingeführt, gekoppelt an eine Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jharen, was vernünftig ist.
Ging bei uns nicht, da das Wahlrecht laut Verfassung und entsprechender BVG-Urteile an die Staatsangehörigkeit gekoppelt war und eine Verfassungsmehrheit, die dies geändert hätte, nicht zustande kam.
Forderungen im politischen Raum gab es seither viele. Also kein Copyright der Linken. Als dann auf europäischer Ebene das Kommunalwahlrecht für EU-Bürger beschlossen wurde, mussten es die Mitgliedsstaaten in nationales Recht umsetzen.
Und hier ist in Deutschland der entscheidende Fehler passiert: Ein Wahlrecht, dass zuvor ausschließlich Deutschen Staatsangehörigen vorbehalten war, auf Ausländer auszudehnen, aber auf bestimmte Nationalitäten zu beschränken (nämlich auf EU-Bürger) ist nach meiner Auffassung ein eklatanter Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 GG. Aber wo kelin Kläger, da kein Urteil. Es wird Zeit, das zu ändern.