Kommentare vorab prüfen
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Hamburg macht es Bloggern und Bürgerjournalisten noch schwerer: In einem Verfahren gegen den Medienjournalisten Stefan Niggemeier, der in seinem Blog über diese dem Betrug nahen Praktiken der Gewinnspielshows im TV schrieb, entschied der Richter, es sei zuzumuten, jeden Kommentar vorab zu prüfen. Der Betreiber der Seite hafte in vollem Umfang für die Inhalte der Kommentare.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt
Joachim am :
der max faktor am :
Martin Reuter am :