Wieder Zuschüsse für Wohnungsmodernisierung
Auch für das Jahr 2008 gibt es wieder Kostenzuschüsse für die Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderungen in bestehenden Wohngebäuden und im näheren Umfeld.
Dies hat jetzt Kassels Stadtbaurat Norbert Witte im städtischen Pressedienst mitgeteilt. Ziel sei, dass behinderte Menschen möglichst ohne fremde Hilfe eigenständig leben könnten. Vielfach gebe es jedoch in Wohnungen und im näheren Wohnungsumfeld Hindernisse, die ein selbständiges Wohnen erschwerten oder gar unmöglich machten. Dies sei bei Mietwohnungen der Fall, aber auch bei selbstgenutztem Wohneigentum. Als Baustein der Wohnraummodernisierung im Zeichen des demografischen Wandels begrüße er die Fortsetzung des Programms durch die hessische Landesregierung, führte Witte weiter aus.
Förderungsfähig sind bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden Wohngebäuden und auf dem Wohnungsgrundstück. Dabei handelt es sich u.a. vorrangig um die Verbesserung der Freiflächen und Wege, der Zugänge zu den Nebenräumen außerhalb der Wohnung, der Bewegungsfreiheit, Beseitigung von Stufen und Schwellen.
Für die förderfähigen Maßnahmen wird für die vom Eigentümer oder Angehörigen genutzte Wohnung ein Kostenzuschuss von 50 v. H. und bei Miet- und Genossenschaftswohnungen ein Kostenzuschuss bis zu 80 v. H. gewährt. Antragsberechtigt sind die Eigentümer des Gebäudes bzw. die Mieter, sofern sie die Kosten selbst finanzieren. Förderfähig sind Kosten bis zu 25.000 € je Wohneinheit. Maßnahmekosten unter 1000 € werden nicht gefördert. Es werden nur Baumaßnahmen gefördert, mit deren Bau vor Bewilligung des Kostenzuschusses noch nicht begonnen wurde und die unter sozialen Aspekten geboten sind. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Mitteln besteht jedoch nicht.
Die Anmeldungen für im Stadtgebiet geplante Vorhaben sind beim Wohnungsamt im Rathaus bis zum 4. Januar einzureichen. Die Dringlichkeit der Maßnahme ist ausführlich zu begründen. Nähere Informationen können unter Telefon 787-6114 erfragt werden.
Förderungsfähig sind bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden Wohngebäuden und auf dem Wohnungsgrundstück. Dabei handelt es sich u.a. vorrangig um die Verbesserung der Freiflächen und Wege, der Zugänge zu den Nebenräumen außerhalb der Wohnung, der Bewegungsfreiheit, Beseitigung von Stufen und Schwellen.
Für die förderfähigen Maßnahmen wird für die vom Eigentümer oder Angehörigen genutzte Wohnung ein Kostenzuschuss von 50 v. H. und bei Miet- und Genossenschaftswohnungen ein Kostenzuschuss bis zu 80 v. H. gewährt. Antragsberechtigt sind die Eigentümer des Gebäudes bzw. die Mieter, sofern sie die Kosten selbst finanzieren. Förderfähig sind Kosten bis zu 25.000 € je Wohneinheit. Maßnahmekosten unter 1000 € werden nicht gefördert. Es werden nur Baumaßnahmen gefördert, mit deren Bau vor Bewilligung des Kostenzuschusses noch nicht begonnen wurde und die unter sozialen Aspekten geboten sind. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Mitteln besteht jedoch nicht.
Die Anmeldungen für im Stadtgebiet geplante Vorhaben sind beim Wohnungsamt im Rathaus bis zum 4. Januar einzureichen. Die Dringlichkeit der Maßnahme ist ausführlich zu begründen. Nähere Informationen können unter Telefon 787-6114 erfragt werden.
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