Lebensgefährliche Wortkosmetika
Das schöne Wort Euphemismus meint das Schönwort, das Schöngeredete. Im Gedächtnis sind von dieser Wortsorte vielleicht noch „Konzentrationslager“, „Umsiedlung“ und „Kollateralschaden“. Nun mögen wir einmal unsere Aufmerksamkeit dem Schönsprech einer „Philosophie des Forderns und Förderns“ (Missbrauchsminister und „Botschafter des Bieres“ Clement) zuwenden.
Alles begann natürlich mit der Großen Umbenennung. „Anstalt“ klang einfach Scheiße und erinnerte ebenfalls an etwas Ungutes. Also die Umwandlung einer Anstalt in ein Dienstleistungsunternehmen, also der „Bundesanstalt für Arbeit“ in die „Agentur für Arbeit“. Man kann sich vielleicht auch vorstellen, dass dieser umständliche Filz sich selbst auf die Nerven ging, einschließlich der grauenhaften Warteschlangen in den Anstaltskästen größerer Städte. Da musste sich etwas tun, also eine Modernisierung. In einer Agentur tut sich was, durch sie wird (für uns) im Projekt Moderne was getan. Das kostete viel PR-Schweiß, Selbstbeschäftigung durch Umorganisation und die entsprechende Kohle, kein Pappenstiel. Obwohl sie ja immer noch eine "bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts" ist. Trotzdem waren die Mitarbeiter vor Ort dann nicht mehr „Sachbearbeiter“ oder so, sondern in sorgfältiger Unterscheidung „Integrationsfachkräfte“ und „Leistungsfachkräfte“.
Der Arbeitslosengeld- oder -hilfeempfänger wurde dann zum „Kunden“. Da konnte es ihm erforderlich passieren, dass er eine „Eingliederungsvereinbarung“ zu unterschreiben hatte. In derselben gab es auf der einen Seite die „Leistung“ eines „Trägers“, nämlich die Zahlung von ALG II und die „Unterstützung bei der Arbeits- und Ausbildungssuche/-aufnahme“. Auf der anderen die Bemühungsverpflichtung des Kunden, z.B. „alle Möglichkeiten zu nutzen, um den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten“. Bei der ersten „Vereinbarung“ waren die Anforderungen etwas simpel, bei der zweiten schon etwas differenzierter: „Stellensuche/Erstellung von Bewerbungsunterlagen – auch um befristete Stellen, auch bei Zeitarbeitsfirmen – Nutzung des Internets zur Stellensuche – Nutzung der Gelben Seiten zur Stellensuche – Nutzung der aktuellen Presse/Stellenanzeiger und Belege der Eigenbemühungen durch Bewerbungsplan“. Die Rechtsfolgenbelehrung für mögliche Untaten war in beiden Fällen eine Seite, sehr kleingedruckt.
Sprachlich ebenso schräg wie interessant konnte auch die „Zuweisung in eine Eingliederungsmaßnahme“ sein. Die war dann allerdings mit „Vertrag zur Übernahme der Arbeitsvermittlung“ überschrieben. Hier wieder die Verpflichtung des „Kunden“, „alle mit dem Vermittler verabredeten Aktivitäten auszuführen, vereinbarte Termine wahrzunehmen und die Anweisungen des Vermittlers zu beachten.“ Natürlich nur während der „Zuweisungsdauer“.
Schon das Wort „Arbeitsförderung“ ist falsch. Die Arbeit wird ja nicht gefördert. Klingt nur gut: Euphemismus. Die sprachlich-leiblichen Kollateralschäden sind hier so normal, unauffällig und wohlklingend wie anderswo. Man achte aus beiden Augenwinkeln darauf, dass es "uns" relativ gut geht, und auf die Welle der guten Worte, die den Schrott, den Abfall und das Ausgeschiedene gut aussehen machen. Ich erinnere an den „Migrationshintergrund“. Wortkosmetika mit Folgen für den Körper, schadstoffreich und sogar lebensgefährlich. Denn hier werden die Kollektive eingestimmt und stimmen dem selbst zu.
Der Arbeitslosengeld- oder -hilfeempfänger wurde dann zum „Kunden“. Da konnte es ihm erforderlich passieren, dass er eine „Eingliederungsvereinbarung“ zu unterschreiben hatte. In derselben gab es auf der einen Seite die „Leistung“ eines „Trägers“, nämlich die Zahlung von ALG II und die „Unterstützung bei der Arbeits- und Ausbildungssuche/-aufnahme“. Auf der anderen die Bemühungsverpflichtung des Kunden, z.B. „alle Möglichkeiten zu nutzen, um den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten“. Bei der ersten „Vereinbarung“ waren die Anforderungen etwas simpel, bei der zweiten schon etwas differenzierter: „Stellensuche/Erstellung von Bewerbungsunterlagen – auch um befristete Stellen, auch bei Zeitarbeitsfirmen – Nutzung des Internets zur Stellensuche – Nutzung der Gelben Seiten zur Stellensuche – Nutzung der aktuellen Presse/Stellenanzeiger und Belege der Eigenbemühungen durch Bewerbungsplan“. Die Rechtsfolgenbelehrung für mögliche Untaten war in beiden Fällen eine Seite, sehr kleingedruckt.
Sprachlich ebenso schräg wie interessant konnte auch die „Zuweisung in eine Eingliederungsmaßnahme“ sein. Die war dann allerdings mit „Vertrag zur Übernahme der Arbeitsvermittlung“ überschrieben. Hier wieder die Verpflichtung des „Kunden“, „alle mit dem Vermittler verabredeten Aktivitäten auszuführen, vereinbarte Termine wahrzunehmen und die Anweisungen des Vermittlers zu beachten.“ Natürlich nur während der „Zuweisungsdauer“.
Schon das Wort „Arbeitsförderung“ ist falsch. Die Arbeit wird ja nicht gefördert. Klingt nur gut: Euphemismus. Die sprachlich-leiblichen Kollateralschäden sind hier so normal, unauffällig und wohlklingend wie anderswo. Man achte aus beiden Augenwinkeln darauf, dass es "uns" relativ gut geht, und auf die Welle der guten Worte, die den Schrott, den Abfall und das Ausgeschiedene gut aussehen machen. Ich erinnere an den „Migrationshintergrund“. Wortkosmetika mit Folgen für den Körper, schadstoffreich und sogar lebensgefährlich. Denn hier werden die Kollektive eingestimmt und stimmen dem selbst zu.
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