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Stoppt Transparenzpetition Flughafen Kassel-Calden?

Transparenzpetition zum Planfeststellungsverfahren Flughafen Kassel-Calden:
Presseerklärung 27.06.07


Planfeststellungsverfahren: Ausbau Flughafen Kassel-Calden

Nach Ansicht der BIGA verletzt das Regierungspräsidium seine neutrale Position als Genehmigungsbehörde im Rahmen des noch laufenden Planfeststellungsverfahrens. Die Äußerung von Herrn Regierungspräsident Klein in einem Interview in der Hessenschau am 26.06.07 ist als Vorwegnahme eines positiven Planfeststellungsbeschlusses zu werten, der bis zum heutigen Datum nicht vorliegt.

Im Zusammenhang mit dem Ablehnungsbescheid des Planfeststellungsantrages zum Flughafenbau Hof-Plauen und sich daraus ergebende Folgen für Kassel-Calden antwortete Regierungspräsident Klein „…die vorgelegten Bedarfsprognosen bis 2020 sei für eine Genehmigungsfähigkeit ausreichend, somit werde der positive Planfeststellungsbeschluss durch den RP-Kassel erfolgen.“

Die Bedarfsprognose ermittelte allerdings nur einen möglichen zukünftigen Verkehr, sie beinhaltet weder die Finanzierungssicherheit noch einen wirtschaftlichen Betrieb. Aber genau aus diesen Gründen ist der Ausbau in Hof-Plauen abgelehnt wurden.

Diese Fragen nach der Wirtschaftlichkeit, Mittelverausgabung und Finanzierung, sollen mit Hilfe der am 06.06.07 eingereichten Petition 06088/16 beim Landtag, noch im laufenden Verfahren behandelt werden.

Gerade im Anbetracht der 35 Mio.€ Mehrkosten ist es seitens des Regierungspräsidiums unverantwortlich, zum Vorteil der Flughafen GmbH, vorschnell einen Planfeststellungsbeschluss zu verfassen.

Die Kritiker und betroffenen Bürger haben dann nur noch die Möglichkeit, auf eigene Kosten, vor Gericht eine Überprüfung des Verfahrens zu beklagen.

Die in der Petition beinhalteten Fragen wurden unserer Meinung nach bisher im laufenden Planfeststellungsverfahren vom Regierungspräsidium Kassel nicht ausreichend und abschließend geprüft. In diesem Zusammenhang verweisen wir mit Nachdruck auf den Ablehnungsbescheid der Regierung von Mittelfranken zum Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Flughafens Hof-Plauen, der dem RP-Kassel vorliegt. In dem Bescheid wird auf Basis der LuftVZO §40 Abs. 1 Nr. 3, eine Überprüfung der Finanzierung gefordert. Unserer Überzeugung nach ist dies auch im Falle des Planfeststellungsverfahrens Ausbau Flughafen Kassel-Calden dringend geboten, insbesondere im Hinblick auf den bisher nicht erbrachten Nachweis der Wirtschaftlichkeit nach der Inbetriebnahme, da es sich bei der LuftVZO um Bundesrecht handelt, ist dies neben Bayern auch in Hessen anzuwenden.

i.A der Petenten
Steffi Weinert



Presseerklärung Transparenzpetition 15.06.07

Transparenz wird gefordert

Die Initiatoren einer Petition, die seit heute dem Hessischen Landtag vorliegt, beschweren sich über die mangelnde Transparenz der tatsächlichen Kostenentwicklung des beantragten Flughafenneubaus Kassel-Calden.
Berücksichtigt man allein die Kostenentwicklung im Bausektor seit der Festlegung der Gesamtinvestitionskosten in Höhe von 151 Millionen EURO aus dem Jahr 2004 und die inzwischen wirksame Mehrwertsteuererhöhung, ergeben sich Mehrkosten im zweistelligen Millionenbereich.

Im jetzigen Stadium der Flughafenplanung, sind dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Flughafen GmbH Kassel-Calden, Finanzminister Weimar, die präzisen finanziellen Auswirkungen aus dem bereits laufenden Ausschreibungs- und Vergabeverfahren auf die Höhe der Gesamtinvestitionskosten bekannt.
Aus diesem Grund wird Finanzminister Weimar vorgeworfen, dass er seiner Informationspflicht gegenüber dem Landtag, über die Auswirkungen wesentlicher Überschreitungen der Gesamtinvestitionskosten auf den Landeshaushalt und damit auf die Haushalte der kommunalen Mitgesellschafter der FGK, nicht nachkommt.
Zur Klärung der Beschwerde fordern die Initiatoren die Beantwortung der Fragen zum Ausschreibungs- und Vergabeverfahren, sowie zu den finanziellen Auswirkungen auf den Landeshaushalt bei erheblichen Überschreitungen der Gesamtinvestitionskosten, die aus dem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren erwachsen.

Weiterhin wird Ministerpräsident Koch vorgeworfen, mit wiederholten öffentlichen Äußerungen, Zweifel über den künftigen Nutzungsschwerpunkt des Flughafens Kassel-Calden für Passagier/Charterverkehr geweckt zu haben.
Wenn es zum jetzigen Zeitpunkt, kurz vor dem Planfeststellungsbeschluss, bereits Optionen und Verhandlungen zur Erweiterung der bislang beantragten 4 Nachtflugbewegungen gibt, müssen diese Auswirkungen im laufenden Verfahren berücksichtigt werden.
Die Bevölkerung in Nordhessen befürchtet, dass für das Planfeststellungsverfahren lediglich ein Minimum beantragt wurde, während dessen schon jetzt die Erweiterung der Nachtflüge geplant wird.

Damit endlich Klarheit über die Nutzungsabsichten der Landesregierung gewonnen werden kann, sind die Fragen zu einer wahrscheinlichen Änderung des Nutzungsschwerpunkts des beantragten Flughafens Kassel-Calden zu beantworten.

Der Landtag wird aufgefordert, solange das Petitionsverfahren läuft, alle Maßnahmen der FGK zu stoppen, die zu Überschreitungen des jetzigen Finanzrahmens und zu einer Nutzungsverschiebung mit mehr Nachflug führen und nicht rückgängig zu machen sind.
Sollte die Beantwortung unserer Fragen ergeben, dass die Gesamtinvestitionskosten erheblich überschritten werden, fordern wir den Landtag auf von der Realisierung des Flughafenbaus abzusehen.

Die Erstunterzeichnerinnen und Erstunterzeichner der Transparenzpetition zum „Ausbau des Flughafens Kassel-Calden“, sind

Ingrid Pee ( Sprecherin der Initiative „Leere Kassen-Calden lassen“, die das Ziel verfolgt die Stadt Kassel mit einem Bürgerentscheid zu zwingen ihren Gesellschafteranteil an das Land Hessen zu übertragen),

Doris Fredd und Stefanie Weinert (Sprecherinnen der Bürgerinitiativen gegen den Neubau des Flughafens Kassel-Calden),

Horst Peter (Sprecher des BUND Kassel Stadt und Land),

Karl-Ernst Graf Grote von und zu Schachten (Eigentümer des für den beantragten Bau der Start und Landebahn notwendigen Flächen)



Ingrid Pee . Doris Fredd . Horst Peter . Stefanie Weinert . Karl-Ernst Graf Grote von und zu Schachten

c/o Ingrid Pee
Zeche-Marie-Weg 7
34132 Kassel
Tel: 05 61/ 40 15 64
Email: info@pro-habichtswald.de


An den
Präsidenten des Hessischen Landtags
Herrn Norbert Kartmann
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden


Transparenz-Petition zum „Ausbau des Flughafens Kassel – Calden“

- In Wahrnehmung unseres Petitionsrechts nach Artikel 17 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und Artikel 16 der Hessischen Verfassung und
- im Vertrauen auf die Verantwortung des Landtags für die Verwendung der dem Lande zufließenden Steuermittel und für die Wahrnehmung der Kontrollrechte über die sachgemäße und rechtmäßige Verwendung der bewilligten Haushaltsmittel

bringen wir zum beantragten Bau des Flughafens Kassel-Calden folgende Beschwerden ein und bitten um Aufklärung über die sachgemäße und rechtmäßige Verwendung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Rahmen der festgeschriebenen Gesamtinvestitionskosten. Als Konsequenz ist bei drohenden erheblichen Kostenüberschreitungen das Projekt zu stoppen.

I. Wir werfen dem Hessischen Finanzminister Karl-Heinz Weimar vor, dass er als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Flughafen GmbH Kassel-Calden möglichen Überschreitungen der Gesamtinvestitionssumme nicht entgegenwirkt und seiner Verpflichtung zur rechtzeitigen Information des Landtags über die finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt des Landes nicht genügt, obwohl er als Vorsitzender des Aufsichtsrats über den aktuellen Stand der Kostenentwicklung, die den Ausschreibungen des Vollzuges des in Vorbereitung befindlichen Planfeststellungsbeschlusses zu Grunde liegen müssen, informiert ist.
Die Offenlegung ist vor allem auch deshalb erforderlich, da nicht auszuschließen ist, dass eine künftige Landesregierung, wenn erhebliche Kostenüberschreitungen zu erwarten sind, aus dem dann noch nicht rechtskräftig planfestgestellten Flughafenprojekt aussteigt.

Unsere Forderung zur Offenlegung der Finanzsituation ist auch deshalb zu erfüllen, weil die Realisierung des Neubaues des Verkehrslandeplatzes an einer erheblichen Kostensteigerung scheitern wird, denn die Anteilseigner sind zu keinen Nachschüssen bereit.

Wir bitten um Verteilung der Petition an alle Fraktionen des Hessischen Landtags.



Zur Bewertung unserer Beschwerde gegen den Hessischen Finanzminister ist die Beantwortung der nachfolgenden Fragen erforderlich.

1. Fragen zum Ausschreibungs- und Vergabeverfahren

1.1. Welche Leistungsphasen und Grundleistungen nach den Honorarordnungen HOAI und AHO etc. wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschrieben und vergeben?
1.2. Welche Leistungsphasen und Grundleistungen nach HOAI, AHO etc. wurden nach dem Planungsrecht bereits erfüllt und welche Leistungsphase und Grundleistung wird aktuell bearbeitet?
1.3. Welche fachlich beteiligten Unternehmen sind bisher und aktuell in die Planungen zu welchem Zweck und zu welchen Bedingungen integriert worden?
1.4. Wann und nach welchen Regeln (öffentliche Ausschreibung, EU-weite Ausschreibung) erfolgt und erfolgte die Vergabe von insbesondere Planungs- und Projektsteuerungsleistungen?

2. Fragen zu den finanziellen Auswirkungen aus dem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren und anderen Faktoren auf die Gesamtinvestitionskosten?

2.1. Sind zum jetzigen Zeitpunkt für die Planung des Flughafenbaus über die veranschlagten 151 Millionen Euro hinaus Mehrkosten zu erwarten? Wenn ja, in welcher Höhe und wofür?
2.2. Seit der Kostenschätzung aus dem Jahre 2004 haben Mehrwertsteuererhöhung, konjunkturell bedingte Preissteigerungen für Baumaßnahmen, Materialkostenerhöhungen etc finanzielle Auswirkungen auf die in Bau und Planung befindlichen Projekte.
Inwieweit hat das Einfluss auf die Gesamtinvestitionskosten und welche Maßnahmen
wurden ergriffen um die Summe der Gesamtinvestitionskosten auf 151 Mio. Euro zu
begrenzen?
2.3. Wurde aufgrund der Feststellung einer Erhöhung der Gesamtinvestitionskosten eine Kostenreduzierung durchgeführt, wenn ja, auf wessen Veranlassung?
2.4. Wie hoch ist der aktuelle Kostenstand gegliedert nach Gutachter-, Planungs-, Rechtsberatungs-, Entschädigungs-, Grunderwerbs- und Baukosten?
2.5. Sind die Kosten für Raumordnungs-, Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren der verschiedenen Landesbehörden, der Deutschen Flugsicherung oder der Fraport-AG (Zahlung des Gehalts des Geschäftsführers der Flughafengesellschaft Kassel) in den veranschlagten Gesamtinvestitionskosten enthalten, wenn ja, zu welchem Anteil?
2.6. Welche Finanzmittel wurden von den Gesamtinvestitionskosten bis heute wofür verausgabt?
2.7. Sind die Kosten der für aus Landesliegenschaften zugesagten Flächen für Ausgleichs- oder Ersatzflächen in den Gesamtinvestitionskosten enthalten?
2.8. Welche anrechenbaren Kosten werden bei bestehenden und noch zu vergebenden Planungsleistungen in Ansatz gebracht?
2.9. Wie hoch ist die aktuelle nach der HOAI – Leistungsphase 3 – Kostenberechnung in detaillierter Aufstellung?
2.10. Wie ist die Übernahme von Mehrkosten im Gesellschaftervertrag oder anderweitig vertragsrechtlich und im Hinblick auf das jeweilige Haushaltsrecht geregelt?
2.11. Gibt es für alle oder einzelne Anteilseigner der Flughafen GmbH eine Deckelung der
Investitions- und Beteiligungskosten? Wenn ja, wie ist sie gestaltet?
2.12. Wie und in welcher Höhe wird die Baumaßnahme in der Haushaltsplanung in Bezug auf den Mittelabfluss des Landes Hessen, der Stadt Kassel, der Gemeinde Calden und des Landkreises Kassel entsprechend welcher Gesamtrealisierungs- und Bauzeitenplanung berücksichtigt?

II. Wir beschweren uns weiterhin darüber, dass der Hessische Ministerpräsident Roland Koch der Öffentlichkeit die Absicht vorenthält, den geplanten Flughafen zu einem Frachtflughafen mit Nachtflug auszubauen. Die Anhörung zum Planfeststellungsverfahren hat ergeben, dass der behauptete Bedarf für Passagier- und Charterverkehr nicht belegt werden konnte. Damit ist der Neubau des Flughafens Kassel-Calden luftverkehrsrechtlich und wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen. Der in Vorbereitung befindliche Planfeststellungsbeschluss beruht deshalb auf einer Vorratsplanung, über dessen Berechtigung im Zweifel gerichtlich zu entscheiden sein wird.
Zur Bewertung unserer Beschwerde gegen den Hessischen Ministerpräsidenten ist die Beantwortung der nachfolgenden Fragen erforderlich:

3. Fragen zur Änderung des Nutzungsschwerpunktes von Passagierverkehr und damit verbundenem Nachtflugbedarf.

3.1. Gibt es zum jetzigen Zeitpunkt durch Vervollständigung und Anpassung der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen an der Planung der fachlich Beteiligten, die zu wesentlichen Änderungen führen?
3.2. Stehen diese Änderungen im Zusammenhang mit Kostenreduzierung der Gesamtinvestitionskosten oder im Zusammenhang künftiger Ausweitung des Frachtverkehrs?
3.3. Gibt es zum jetzigen Zeitpunkt Anfragen und bekundetes Interesse von Luftfahrtgesellschaften und Passagiercharterfluggesellschaften?
3.4. Welcher Inbetriebnahmetermin des Flughafenneubaus wurde Interessenten gegenüber benannt?
3.5. Teilen die zukünftigen Kunden die vorliegenden Aussagen zur Bedarfsprognose oder wurde ergänzend eine Marktbefragung bei Flug- und Chartergesellschaften und Passagieren durchgeführt?
3.6. Gibt es zum jetzigen Zeitpunkt Anfragen, Verhandlungen und Interessenten aus dem Bereich Kurier, Express, Paketdienst (KEP), wie der GLS und DHL oder Anderen?
3.7. Gibt es Überlegung betr. der Erweiterung im laufenden Planfeststellungsverfahren beantragten 4 Nachtflugbewegungen? Liegt dem RP Kassel eine Voranfrage vor?
3.8. Wurde bereits im Zusammenhang mit zusätzlichen Nachtflügen ein erweitertes Lärmgutachten in Auftrag gegeben? Falls ja, durch wen?


III. Wir fordern den Landtag auf, solange das Petitionsverfahren läuft, darauf hinzuwirken, alle Maßnahmen der Flughafen GmbH Kassel-Calden auszusetzen, die zu Überschreitungen des jetzigen Finanzrahmens und zu einer Nutzungsverschiebung, verbunden mit mehr Nachtflügen, führen und nicht rückgängig zu machen sind.

gez.

Ingrid Pee
Doris Fredd
Horst Peter



Stefanie Weinert
Karl Ernst Graf Grote
von und zu Schachten


Dies und alles Weitere, auch Informationen zu Hof-Plauen finden Sie unter: www.pro-habichtswald.de

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