Petition zum Stopp des Flächenverbrauchs im Zweckverband Raum Kassel
Spätestens mit der erheblichen Korrektur der Bevölkerungszahl durch die Ergebnisse des Mikrozensus im Juni 2024 fehlt jede Legitimation für eine weitere Flächeninanspruchnahme (https://statistik.hessen.de/presse/zensus-2022-bevoelkerung-in-hessen).
Schäden bei Hochwasserereignissen, Verringerung von Grundwasserneubildung, Verschlechterung des Mikroklimas und der Biodiversität würden sich im Vergleich zu einem Weiter-So deutlich verringern. Der Verlust wertvoller Flächen für eine regionale Lebensmittelproduktion könnte so endlich gestoppt werden.
Die Umweltverbände fordern die Behandlung der Petition in der Verbandsversammlung dem obersten Gremium des Zweckverbands. Dies hat Dirk Stochla, Verbandsdirektor des ZRK, in Abstimmung mit Manfred Merz, dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung, abgelehnt. Dabei hat die Verbandsversammlung als einziges Gremium die rechtlich formale Kompetenz, über die eingereichte Petition verbindlich zu entscheiden.
Um die überfällige Debatte zur Flächennullversiegelung führen und entsprechende Beschlüsse fassen zu können, muss bedauerlicherweise die Petition nun als Antrag über die Fraktionen eingebracht werden.
Grundlage der Petition an die VV des ZRK ist der § 17 des Grundgesetzes, wonach „Jedermann (…) das Recht hat, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“
Schäden bei Hochwasserereignissen, Verringerung von Grundwasserneubildung, Verschlechterung des Mikroklimas und der Biodiversität würden sich im Vergleich zu einem Weiter-So deutlich verringern. Der Verlust wertvoller Flächen für eine regionale Lebensmittelproduktion könnte so endlich gestoppt werden.
Die Umweltverbände fordern die Behandlung der Petition in der Verbandsversammlung dem obersten Gremium des Zweckverbands. Dies hat Dirk Stochla, Verbandsdirektor des ZRK, in Abstimmung mit Manfred Merz, dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung, abgelehnt. Dabei hat die Verbandsversammlung als einziges Gremium die rechtlich formale Kompetenz, über die eingereichte Petition verbindlich zu entscheiden.
Um die überfällige Debatte zur Flächennullversiegelung führen und entsprechende Beschlüsse fassen zu können, muss bedauerlicherweise die Petition nun als Antrag über die Fraktionen eingebracht werden.
Grundlage der Petition an die VV des ZRK ist der § 17 des Grundgesetzes, wonach „Jedermann (…) das Recht hat, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“
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