Skip to content

Bebauung Vellmar Nord: Das Ganze Debakel aus dem Blickwinkel der Naturschutzprofis!

Mehrfach habe ich mich hier schon darüber ausgelassen, warum es so unerfreulich ist, dass sich der Landkreis Kassel bei der Neubebauung im Norden von Vellmar nicht mit Ruhm bekleckert hat in Bezug auf die Schonung von Flächen- und Bodenressourcen. Den Nordrand von Vellmar mit weiteren Einfamilien- und Reihenhäusern zuzupflastern, steht nicht nur im Widerspruch zu den entsprechenden Erklärungen der aktuellen schwarz-grünen Koalitionsvereinbarung, es entspricht auch nicht den Planvorgaben, die sich der Zweckverband Raum Kassel (ZRK) selbst gegeben hat. Vor allem aber wird er nicht dem gerecht, was endlich in Sachen Ökologie bei der Beanspruchung von Bauland anders gemacht werden müsste.

Das alles soll hier nicht noch einmal wiederholt werden. Das wäre langweilig. Interessant ist es aber schon, dass es nicht allen so wurscht ist wie den politisch für das Debakel in Vellmar Verantwortlichen, wenn jetzt ohne Not erneut 17 ha wertvollen Ackerlandes für diejenigen in Bauland umgewandelt werden, die es gar nicht brauchen. Das genau hat der Naturschutzbeirat des Landkreises Kassel erkannt und in seiner jüngsten Erklärung vom 27. Juni 2019, anlässlich seiner letzten Sitzung in Lohfelden, unmissverständlich zum Ausdruck gebracht. Diplomatisch im Ton, deutlich in der Sache.

Die Erklärung schließt sich an diese wenigen Zeilen an.


Vorsitzende des Naturschutzbeirates des Landkreises Kassel
Dr. rer. nat. Anna Kuntzsch • Kaufungen, den 27.06.2019



Einstimmige Beschlussfassung zur Presseerklärung des Naturschutzbeirates des Landkreises Kassel

Vellmar Nord soll kommen: Gute Gründe sprechen jedoch dagegen!

Am 12. Juni 2019 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Raum Kassel nach einer erneut intensiven, emotionalen und immer wieder kontroversen Debatte den Weg für die Ergänzungsbebauung am nordöstlichen Rand von Vellmar freigemacht, indem sie die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen hat. Damit wird – ganz ohne Not – die Entwicklungsmöglichkeit von drei bereits planungsrechtlich gewidmeten Bauflächen im Inneren von Vellmar, was man Innenentwicklung nennt, aufgehoben und eine wertvolle landwirtschaftlich genutzte Fläche am äußersten Rand der Stadt in erster Linie für Einfamilien- und Reihenhäusern verbaut.
Der Naturschutzbeirat des Landkreises Kassel spricht sich erneut gegen diese knapp 17 ha große Baumaßnahme aus, weil damit unwiederbringlich Flächen versiegelt werden, obwohl
• im Koalitionsvertrag der hessischen Landesregierung überdeutlich gefordert wird, Maßnahmen gegen den immer noch anhaltend hohen Flächenverbrauch von über 2,5 ha pro Tag endlich einzuleiten und
• alle aktuellen Statistiken zeigen, dass es einen relevanten Bedarf an Einfamilien- und Reihenhäusern gar nicht gibt. Vielmehr sinkt - vor allem im Landkreis – der Wohnungsbedarf ab 2025 wieder mehr oder weniger deutlich. Was tatsächlich gebraucht wird, aber in Vellmar nur partiell als Lärmschutz Richtung Straße (L 3386) für die höherwertigen Grundstücke vorgesehen ist, sind günstige, geförderte Wohnungen für Menschen und Familien mit kleinem Einkommen.

Nach dem Dafürhalten des Naturschutzbeirates ist diese Baumaßnahme überflüssig. Was die Befürworter ins Feld führen, ist tendenziell ein Verbiegen von Fakten und Tatsachen. So wird beispielsweise von einer Arrondierung gesprochen, was den Gegebenheiten allerdings in keiner Weise entspricht. Tatsache ist vielmehr, dass die geplante Fläche deutlich sichtbar in die offene Landschaft ragt. Nach Vollendung wird sie erneut eine Arrondierung nach sich ziehen. Und so geht es scheibchenweise weiter, als gäbe es die Nöte des Planeten nicht bzw. als würden die einen Bogen um Vellmar und den Landkreis machen.
Außerdem wird gesagt, die Eigentümer der besagten Flächen im Innern von Vellmar seien entweder nicht bereit gewesen, Grundstücke zu veräußern oder hätten überzogene Preise gefordert. Dem muss und kann entgegen gehalten werden, dass in so einem Fall entweder mehr geboten werden muss oder dass entsprechende Paragrafen des Baugesetzbuches (BauGB) angewendet werden müssen. Im BauGB ist detailliert geregelt und beschrieben, wie öffentliche Instanzen bei Vorliegen gewichtiger Gründe ein Baugebot (vgl. § 176 BauGB) aussprechen können. Niemand sagt, dass das einfache Wege sind, aber sie können - wie viele Beispiele zeigen - durchaus erfolgreich begangen werden. Insbesondere dann, wenn damit wesentliche Schutzgüter wie der Boden geschont werden können.
Um nach der Verschiebung des Beschlusses in der vorangegangenen Sitzung im März d.J. die Zustimmung zur erforderlichen Flächennutzungsplanänderung doch noch zu erreichen, hat es in Vellmar und beim Zweckverband erste Überlegungen gegeben, das Gebiet energetisch und bautechnisch so zu konzipieren, dass einige wichtige ökologische Forderungen vielleicht oder teilweise eingelöst werden können. Es gibt dafür aber nicht viel mehr als schöne Worte, eine Förderzusage für ein entsprechendes Planungskonzept (der Auftrag an ein bestimmtes Büro ist bereits erteilt) und die Absichtserklärung der Stadt Vellmar, viele dieser Planungsergebnisse am Ende in den aus dem Flächennutzungsplan abgeleiteten Bebauungsplan zu übernehmen. Wer das für den o.a. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans vorgelegte dünne Papier mit dem Namen „Integriertes Energie- und Quartierskonzept“ jedoch aufmerksam liest, wird feststellen, dass die beiden am häufigsten benutzen Verben darin ‚können‘ und ‚sollen‘ sind. Die AutorInnen dieses 2-seitigen Papiers wissen genau, wie unsicher das alles ist.
Zum einen ist völlig unklar, ob es am Ende des Tages tatsächlich relevante Fördermittel für die bauliche Umsetzung gibt, zum anderen ist noch unsicherer, ob sich die privaten Erwerber von Baugrundstücken für Passivhäuser mit Gründächern auch wirklich erwärmen können. Denn die Privaten kann niemand zwingen, den bisher nur als Vision existierenden Städtebaulichen Vertrag tatsächlich zu unterschreiben. Der soll nämlich all das regeln, vor allem jedoch genau die Dinge, die rechtlich verbindlich im Bebauungsplan nicht festsetzt werden können.
Am Ende haben alle begründete Kritik und alle guten Argumente gegen diese Form der Bebauung nicht ausgereicht. Mit nur 4 Gegenstimmen und einer ganzen Reihe von Enthaltungen gab es dann leider doch eine klare Mehrheit für die Pläne der Stadt Vellmar.
Wir bedauern dieses Ergebnis zutiefst, denn ohne ersichtliche Notwendigkeit wird hier ein hoher Flächenverbrauch in Kauf genommen, der weder der Natur noch dem Menschen gut tut.

Für den Beirat,
Dr. Anna Kuntzsch
Eckhard Jochum

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Um einen Kommentar hinterlassen zu können, erhalten Sie nach dem Kommentieren eine E-Mail mit Aktivierungslink an ihre angegebene Adresse.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

BBCode-Formatierung erlaubt
Formular-Optionen