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Das betrifft jeden Betrieb: Neue EU-Datenschutzbestimmung - gültig ab Mai 2018

Sicher haben auch Sie sich schon gefragt: „Bin ich von der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) betroffen?“
Fast alle Betriebe erfassen personenbezogene Daten – zum Beispiel bei der Auftragsvergabe und/oder -abwicklung. Selbst Daten, die bereits in der Vergangenheit erhoben wurden, sind betroffen. Das heißt: Die DSGVO gilt für alle Betriebe, Behörden und andere Stellen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten. Und sie tritt bereits am 25. Mai 2018 in Kraft.
Wichtig für Betriebe ist: Die Einhaltung des Datenschutzes muss jederzeit nachgewiesen werden können. („Rechenschaftspflicht“ gem. Art. 5 DSG-VO). Bisher gab es nur eine eher punktuelle Verpflichtung zur Umsetzung des Datenschutzes. Dies ist jetzt anders. Betriebe müssen ein Datenschutz-Gesamtkonzept haben. Bei Nichtbeachtung können hohe Bußgelder (bis zu 4 % des Jahresumsatzes) anfallen. Was ist also zu tun, um souverän und zukunftsweisend damit umzugehen, eine eigene Strategie zu entwickeln?

Wir informieren Sie am
06. März 2018
17:00 - 19:30 Uhr
in den Räumen der Kasseler Sparkasse, Wolfsschlucht 9, 34117 Kassel
Eine Anmeldung unter info@itf-kassel.de ist nötig.

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