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Modernisierung von Mietwohnungen wird gefördert

Auf ein erweitertes Förderprogramm des Landes weist Kassels Stadtbaurat Norbert Witte hin. Danach fördert das Land Hessen die Modernisierung von Mietwohnungen, die vor dem 1. Januar 1984 bezugsfertig geworden sind, durch zinsgünstige Darlehen.
Antragsberechtigt sind nach Informationen des städtischen Pressedienstes die Eigentümer von Mietwohnungen. Förderfähig sind bauliche Maßnahmen, insbesondere die Verbesserung des Wohungszuschnittes, der natürlichen Belichtung und Belüftung, der Beheizung, der Energie- und der Wasserversorgung, der sanitären Einrichtungen, des Schallschutzes, der baulichen Eignung einer Wohnung für Menschen mit Behinderungen und der unmittelbaren Umgebung des Wohngebäudes. Witte äußerte seine Freude darüber, dass nun auch private Eigentümer an dem Programm teilnehmen können.

Die Kosten der Modernisierung müssen mindestens 5.000 Euro je Wohnung betragen. Förderfähige Kosten werden bis zu 35.000 Euro anerkannt und bis zu 85 Prozent durch ein Darlehen gefördert, so dass die maximale Förderung 29.750 Euro pro Wohnung beträgt. Das Darlehen wird für die ersten fünf Jahre zinslos gewährt. Vom sechsten bis zum zehnten Jahr beträgt der Zinssatz 1,5 Prozent und in den nächsten fünf Jahren 3,5 Prozent. Die Tilgung beträgt in den ersten zehn Jahren ein Prozent, in den nächsten fünf Jahren 1,5 Prozent und für die Restlaufzeit zwei Prozent. Die Mietpreis- und Belegungsbindung beträgt zehn Jahre. Zum Bezug einer modernisierten Wohnung ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines erforderlich.

Informationen zum Antragsverfahren können für den Bereich der Stadt Kassel beim Wohnungsamt im Rathaus, Telefon 05 61/7 87-61 14, erfragt werden. Dort können auch Beratungstermine vereinbart werden. Anmeldungen für dieses Förderprogramm müssen spätestens bis zum 31. März beim Wohnungsamt eingereicht werden.

Das Wohnungsamt weist darauf hin, dass die Modernisierungsmaßnahme noch nicht begonnen sein darf.

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