Entmietung in der Goethestraße 71/73 - Presseerklärung von Kassel West e.V.
Dokkumentation Presseerklärung: Im vergangenen Jahr wechselten die Häuser Goethestraße 71/73 den Besitzer. Unmittelbar danach begann der neue Besitzer die Mieter unter Druck zu setzen, indem er sie mit einer Kündigungs- und Abmahnungswelle überzog. Die Mieter haben sich jetzt organisiert, um gemeinsam dagegen vorzugehen.
Für diesen Bereich der Goethestraße besteht eine rechtskräftige Erhaltungssatzung der Stadt Kassel, die ausdrücklich zur Erhaltung einer sozial ausgewogenen Bevölkerungsstruktur erlassen wurde. Bislang hat die Stadt jedoch nicht erkennen lassen, dass sie die darin genannten Ziele durchsetzen wird. In der Juli-Sitzung des Ortsbeirates Vorderer Westen wurde die Stadt deshalb auch einstimmig aufgefordert, die Erhaltungssatzung wirksam anzuwenden. Mit seinem Beschluss hat der Ortsbeirat dazu ein klares Zeichen gesetzt!
Die soziale Struktur des Vorderen Westens hat sich durch den erheblichen Zuwachs an teuren Eigentumswohnungen in den letzten Jahren ohnehin schon zu Ungunsten der Bewohner, die auf erschwinglichen Wohnraum angewiesen sind, entwickelt. Es darf nicht zugelassen werden, dass der Bestand an sozialverträglichem Wohnraum weiter reduziert und damit die Zielsetzung der Erhaltungssatzung ausgehebelt wird.
Wir fordern deswegen eine eindeutige Erklärung der kommunalen Gremien sowie des zuständigen Dezernenten Christof Nolda, dass die Erhaltungssatzung ohne Wenn und Aber angewendet wird. Wenn nicht, würde der Mietwohnungsbestand im Vorderen Westen tendenziell immer weiter reduziert. Damit würde sich die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung dauerhaft zugunsten zahlungskräftiger Schichten und zu Lasten einer ausgewogenen Bevölkerungsstruktur verschieben.
Das bedeutet: die Stadt muss aktiv wirksame Maßnahmen ergreifen, um das Angebot an Wohnraum mit sozialverträglichen Mieten zu erhalten. Im Vorderen Westen ist dies auch deswegen besonders wichtig, weil es hier eine deutliche soziale Schieflage gibt, die sich nicht weiter verstärken darf.
Es wird endlich Zeit dafür, dass auch in Kassel Stadtentwicklung als soziale Stadtentwicklung begriffen wird! Stadtpolitik und Stadtverwaltung sind deshalb gehalten, über die Erhaltungssatzung hinaus alle verfügbaren Rechtsinstrumente konsequent zu nutzen, um bezahlbaren Wohnraum stadtweit zu erhalten und zu vermehren und dies auch öffentlich unmissverständlich deutlich zu machen
Die soziale Struktur des Vorderen Westens hat sich durch den erheblichen Zuwachs an teuren Eigentumswohnungen in den letzten Jahren ohnehin schon zu Ungunsten der Bewohner, die auf erschwinglichen Wohnraum angewiesen sind, entwickelt. Es darf nicht zugelassen werden, dass der Bestand an sozialverträglichem Wohnraum weiter reduziert und damit die Zielsetzung der Erhaltungssatzung ausgehebelt wird.
Wir fordern deswegen eine eindeutige Erklärung der kommunalen Gremien sowie des zuständigen Dezernenten Christof Nolda, dass die Erhaltungssatzung ohne Wenn und Aber angewendet wird. Wenn nicht, würde der Mietwohnungsbestand im Vorderen Westen tendenziell immer weiter reduziert. Damit würde sich die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung dauerhaft zugunsten zahlungskräftiger Schichten und zu Lasten einer ausgewogenen Bevölkerungsstruktur verschieben.
Das bedeutet: die Stadt muss aktiv wirksame Maßnahmen ergreifen, um das Angebot an Wohnraum mit sozialverträglichen Mieten zu erhalten. Im Vorderen Westen ist dies auch deswegen besonders wichtig, weil es hier eine deutliche soziale Schieflage gibt, die sich nicht weiter verstärken darf.
Es wird endlich Zeit dafür, dass auch in Kassel Stadtentwicklung als soziale Stadtentwicklung begriffen wird! Stadtpolitik und Stadtverwaltung sind deshalb gehalten, über die Erhaltungssatzung hinaus alle verfügbaren Rechtsinstrumente konsequent zu nutzen, um bezahlbaren Wohnraum stadtweit zu erhalten und zu vermehren und dies auch öffentlich unmissverständlich deutlich zu machen
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Gertrud am :