Kasseler Politiker unterschreiben Verfassungsklage
Oberbürgermeister Hilgen unterschreibt Verfassungsklage
1.700 Formulare in Kassel
Im Kasseler AStA sind bisher ca. 1700 gültige Formulare eingegangen. Die meisten davon in der Zentralmensa, als ein Beamter der Stadt an die Uni kam. Auch andere Uni-Standorte bekommen noch Besuch. Am nächsten Dienstag, den 06.02. ist das Wahlamt im Außenstandort Heinrich-Plett-Straße (AVZ) und am kommenden Donnerstag den 08.02. nochmals in der Zentralmensa am Holländischen Platz. Der AStA verspricht sich allein in Kassel bis Ende des Semesters weit über 2000 Klagen gesammelt zu haben.
iPod und 2x 500,- €uro zu gewinnen
Um den fleißigen Sammlern ein wenig Mut zu machen, hat sich der AStA zur traditionellen Semester Shake-Out-Party am 08.02.07 ein Gewinnspiel ausgedacht: Wer zur Party die meisten gültigen Formulare mitbringt bekommt einen iPod nano 2GB geschenkt und unter allen Kasseler Studenten deren gültiges Formular bis dahin im AStA Kassel (oder bei der Party) eingegangen ist, werden 2x 500,- €uro verlost.
Am 07.02. Aktionstag in der Innenstadt
Am Mittwoch den 07.02.2007 soll gemeinsam auf die “Formular-Jagt” gegangen werden: In der Innenstadt und vor dem Rathaus sollen Passanten von der Klage überzeugt werden und so viele Unterschriften zusammen kommen.
Ein Drittel bereits zusammen
Landesweit sind bislang rund 14.000 Unterschriften gezählt worden. Damit der Staatsgerichtshof das Hessische Studienbeitragsgesetz auf seine Verfassungskonformität überprüft, müssen 1% aller wahlberechtigten Hessinnen und Hessen (entspricht 43.308) ihre Unterschrift vor einem Beamten auf ein Klageformular bringen. Die Unterstützung der Verfassungsklage ist komplett kostenlos und hat keine Verpflichtungen zur Folge. Sind genügend Forumlare hessenweit gesammelt, zieht die Landes-ASten-Konferenz (Konferenz aller hessischer Studentenvertretungen) mit Unterstützung der Gewerkschaften vor den Staatsgerichtshof und will gegen das Gesetz klagen.
Im Artikel 59 der Hessischen Verfassung steht:
Die Studentenvertretungen sind sich einig, dass ein Darlehen, wie es das jetzige Gesetz vorsieht, nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verbessert. Und auch Verfassungsrechtler Prof. Dr. Wieland ist der Ansicht, dass sich lediglich die Zahlungsfähigkeit verschiebt. Mit dem jetzigen Gesetz soll jeder immatrikulierte Student ab Wintersemester 2007 500,- Euro pro Semester zusätzlich zahlen.
Im Kasseler AStA sind bisher ca. 1700 gültige Formulare eingegangen. Die meisten davon in der Zentralmensa, als ein Beamter der Stadt an die Uni kam. Auch andere Uni-Standorte bekommen noch Besuch. Am nächsten Dienstag, den 06.02. ist das Wahlamt im Außenstandort Heinrich-Plett-Straße (AVZ) und am kommenden Donnerstag den 08.02. nochmals in der Zentralmensa am Holländischen Platz. Der AStA verspricht sich allein in Kassel bis Ende des Semesters weit über 2000 Klagen gesammelt zu haben.
iPod und 2x 500,- €uro zu gewinnen
Um den fleißigen Sammlern ein wenig Mut zu machen, hat sich der AStA zur traditionellen Semester Shake-Out-Party am 08.02.07 ein Gewinnspiel ausgedacht: Wer zur Party die meisten gültigen Formulare mitbringt bekommt einen iPod nano 2GB geschenkt und unter allen Kasseler Studenten deren gültiges Formular bis dahin im AStA Kassel (oder bei der Party) eingegangen ist, werden 2x 500,- €uro verlost.
Am 07.02. Aktionstag in der Innenstadt
Am Mittwoch den 07.02.2007 soll gemeinsam auf die “Formular-Jagt” gegangen werden: In der Innenstadt und vor dem Rathaus sollen Passanten von der Klage überzeugt werden und so viele Unterschriften zusammen kommen.
Ein Drittel bereits zusammen
Landesweit sind bislang rund 14.000 Unterschriften gezählt worden. Damit der Staatsgerichtshof das Hessische Studienbeitragsgesetz auf seine Verfassungskonformität überprüft, müssen 1% aller wahlberechtigten Hessinnen und Hessen (entspricht 43.308) ihre Unterschrift vor einem Beamten auf ein Klageformular bringen. Die Unterstützung der Verfassungsklage ist komplett kostenlos und hat keine Verpflichtungen zur Folge. Sind genügend Forumlare hessenweit gesammelt, zieht die Landes-ASten-Konferenz (Konferenz aller hessischer Studentenvertretungen) mit Unterstützung der Gewerkschaften vor den Staatsgerichtshof und will gegen das Gesetz klagen.
Im Artikel 59 der Hessischen Verfassung steht:
In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. (…) Es kann anordnen, dass ein angemessenes Schulgeld zu zahlen ist, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet. Der Zugang zu den Mittel-, höheren und Hochschulen ist nur von der Eignung des Schülers abhängig zu machen.
Die Studentenvertretungen sind sich einig, dass ein Darlehen, wie es das jetzige Gesetz vorsieht, nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verbessert. Und auch Verfassungsrechtler Prof. Dr. Wieland ist der Ansicht, dass sich lediglich die Zahlungsfähigkeit verschiebt. Mit dem jetzigen Gesetz soll jeder immatrikulierte Student ab Wintersemester 2007 500,- Euro pro Semester zusätzlich zahlen.
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