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Ronnie, Maggie, Roland und die Burger-Könige

Nach dem, was wir über die Arbeitsauseinandersetzungen von außen wahrnehmen können (bzw. von vorsätzlich erzeugtem Arbeitsstress selber kennen), scheint sich der sog. "Neoliberalismus" der Pappsemmel im "Burger King" mal wieder mit den veralteten Strukturen von Arbeitnehmerschutz und Tarifvertrag herzumzuschlagen. Böse Gewerkschaften! Für dieses prämoderne Verhalten möchte ich dem Management die soziobiologische Erkenntnis zurufen: "Der wahre Egoist kooperiert!"
Ich dokumentiere die heutige Pressemiteilung von NGG.
Arbeitsgericht Kassel: Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden unwirksam
40-jähriger Familienvater darf wieder bei Burger King arbeiten

Kassel – Der Betriebsratsvorsitzende Jimmy K. darf an seinen Arbeitsplatz bei Burger King in Kassel zurückkehren. Das hat das Kasseler Arbeitsgericht am Mittwochnachmittag entschieden. Eine von dem örtlichen Franchisenehmer „BL Restaurant Management GmbH“ ausgesprochene fristlose Kündigung sei unwirksam, entschied die 8. Kammer unter Vorsitz von Richter Gießler. „Ich bin sehr glücklich“, sagte K. nach der Verkündung des Urteils.
Der dreifache Familienvater hatte im August 2011 eine fristlose Kündigung erhalten. Weil er sie für unberechtigt hielt, setzte er sich mit Hilfe der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) zur Wehr. „Wir haben unserem Kollegen Rechtsschutz gewährt“, sagte der Geschäftsführer der NGG Nordhessen, Andreas Kampmann. Wie alle Mitglieder der NGG musste Jimmy K. deshalb das Klagerisiko nicht selbst tragen.
Im Gerichtssaal hatten rund 35 Gewerkschafter und Beschäftigte von Burger King die Verhandlung verfolgt. Sie reagierten erleichtert und mit Applaus auf den Richterspruch. Zahlreiche Kollegen gratulierten K., der schon am Donnerstag seine Arbeit wieder aufnehmen möchte.

Nicht die erste Schlappe für den Franchisenehmer „BL Restaurant Management GmbH“
Für die Betreiberin der vier Kasseler Filialen des Burgerbräters ist die Entscheidung des Arbeitsgerichts nicht die erste Schlappe in einer Reihe von rechtlichen Auseinandersetzungen mit ihren Beschäftigten. Mit Hilfe der Gewerkschaft NGG war bereits im Oktober in einem ähnlichen Fall eine Kündigung für unwirksam erklärt worden. Zudem wurden nach Einschaltung der NGG vier ungerechtfertigte Abmahnungen aus den Personalakten verschiedener Mitarbeiter entfernt. „Das alles zeigt sehr klar, dass gewerkschaftliche Solidarität funktioniert“, sagte NGG-Geschäftsführer Kampmann.

Neue Vorfälle trüben die Freude über das Urteil
Die Freude über den wichtigen Etappensieg wird laut NGG aber von neuen Vorfällen überschattet. So habt die „BL Restaurant Management GmbH“ erst kürzlich erneut eine Kündigung ausgesprochen. Zudem gebe es nach wie vor einen hohen Druck auf die Mitarbeiter. Besonders Betriebsräte und gewerkschaftlich engagierte Mitarbeiter laufen laut Gewerkschaft Gefahr, ungerechtfertigt an den Pranger gestellt, abgemahnt und gekündigt zu werden.
„Wir wollen, dass das aufhört“, sagte Kampmann. Er rief den Franchisenehmer erneut auf, für ein Betriebsklima ohne Mobbing und Angst zu sorgen. Ob die Firma „BL Restaurant Management GmbH“ dazu in der Lage ist, bezweifelt der Gewerkschafter allerdings. Nicht ohne Grund: Im Rahmen der Gerichtsverhandlung wurde bekannt, dass sich die Firma mittlerweile auch mit zwei Strafanzeigen gegen zwei leitende Angestellte auseinandersetzen muss.

Hintergrund: Kasseler Burger King-Filialen
Die Burger King-Restaurants in Kassel wurden im Sommer 2010 von dem Unternehmen „BL Restaurant Management GmbH“ mit Sitz in Katlenburg-Lindau übernommen. Anders als im Bundesgebiet üblich gibt es in allen vier Filialen einen gewählten Betriebsrat. Anfang 2011 wurde zudem ein Gesamtbetriebsrat installiert. Die Zahl der Beschäftigten wurde seit der Übernahme der Filialen durch die „BL Restaurant Management GmbH“ deutlich gesenkt. Die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten vertritt bundesweit 204.000 Mitglieder davon 2.400 in Nordhessen. Ein Schwerpunkt der Betreuungsarbeit in Nordhessen bildet das Gastgewerbe, in dem rund ein Vierteil der Mitglieder arbeitet.

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